Dies ist eine Diskussion zu Garantie mit Rechnung innerhalb des Forums Anwaltsforum
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| Garantie mit Rechnung Geändert von richard90 (08.02.2011 um 16:29 Uhr). |
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| AW: Garantie mit Rechnung
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Garantie mit Rechnung k habs etwas umformoliert plz help am besten von nem jurist |
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| AW: Garantie mit Rechnung Leider ist keine Änderung sichtbar.
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| AW: Garantie mit Rechnung |
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| AW: Garantie mit Rechnung Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, ist diese auch frei definierbar. So könnte es z.B. sein, dass eine Garantiebedingung die des so genannten Erstkunden ist. Es wird also nur dem Garantie gewährt, wer den Computer tatsächlich gekauft hat. Eine andere Sache wäre wiederum die Gewährleistung. Du meinst aber die Garantie?
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| AW: Garantie mit Rechnung nja gekauft wurde das pc system am 20.04.2009 vom händler verkauft ein halbes jahr später über ebay also gilt doch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren oder ? gilt dies aber auch wenn der kaufveertrag auf einen anderen namen ausgestellt ist |
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| AW: Garantie mit Rechnung Da der PC offensichtlich von einer GmbH gekauft wurde, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dieser und nicht gegenüber dem Erstverkäufer.
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| AW: Garantie mit Rechnung Zitat:
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| AW: Garantie mit Rechnung Grundsätzlich ist es so geregelt, dass wenn jemand einem anderen etwas verkauft, er die Funktionstüchtigkeit, Beschaffenheit etc unter normaler Nutzung gewährleisten muss. Wenn man als Privatperson über ebay etwas kauft, dann hat man als Käufer Anspruch auf Gewährleistung. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer Unternehmer oder Privatpersonen sind.
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