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Garantie mit Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Garantie mit Rechnung innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 16:05
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Garantie mit Rechnung

Jemand hat einen Computer über Ebay mit Rechnung gekauft. Jetzt ist ein Bauteil des Computers defekt und er schickt es zum Händler ein mit Rechnung. Nun will der Händler ihm keine Garantie geben weil die Rechnung auf einem anderen Namen ausgestellt ist. Ist das rechtens oder hatt der käufer mit der rechnung garantie auch wenn sie nicht auf seinem namen läuft

Geändert von richard90 (08.02.2011 um 16:29 Uhr).
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Alt 08.02.2011, 16:07
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Alt 08.02.2011, 16:22
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AW: Garantie mit Rechnung

k habs etwas umformoliert plz help am besten von nem jurist
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Alt 08.02.2011, 16:26
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Alt 08.02.2011, 16:29
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AW: Garantie mit Rechnung

Zitat:
Zitat von glocki Beitrag anzeigen
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jetzt ist es aber perfekt
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Alt 08.02.2011, 16:36
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AW: Garantie mit Rechnung

Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, ist diese auch frei definierbar. So könnte es z.B. sein, dass eine Garantiebedingung die des so genannten Erstkunden ist. Es wird also nur dem Garantie gewährt, wer den Computer tatsächlich gekauft hat.

Eine andere Sache wäre wiederum die Gewährleistung.


Du meinst aber die Garantie?
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Alt 08.02.2011, 16:43
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AW: Garantie mit Rechnung

nja gekauft wurde das pc system am 20.04.2009 vom händler verkauft ein halbes jahr später über ebay also gilt doch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren oder ? gilt dies aber auch wenn der kaufveertrag auf einen anderen namen ausgestellt ist
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Alt 08.02.2011, 16:48
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AW: Garantie mit Rechnung

Da der PC offensichtlich von einer GmbH gekauft wurde, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dieser und nicht gegenüber dem Erstverkäufer.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 16:52
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AW: Garantie mit Rechnung

Zitat:
Zitat von glocki Beitrag anzeigen
Da der PC offensichtlich von einer GmbH gekauft wurde, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dieser und nicht gegenüber dem Erstverkäufer.
dh ich als 2t käufer habe auch anspruch auf die gesetzliche gewährleitung ? auch wenn der 1st kaufvertrag auf jmd anderst laufen würde
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  #10 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 16:57
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AW: Garantie mit Rechnung

Grundsätzlich ist es so geregelt, dass wenn jemand einem anderen etwas verkauft, er die Funktionstüchtigkeit, Beschaffenheit etc unter normaler Nutzung gewährleisten muss.

Wenn man als Privatperson über ebay etwas kauft, dann hat man als Käufer Anspruch auf Gewährleistung.

Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer Unternehmer oder Privatpersonen sind.
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