Dies ist eine Diskussion zu Frage ebay innerhalb des Forums Anwaltsforum
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| Frage ebay nehmen wir mal an das ein Artikel über ebay verkauft wird und der käufer ist mit dem artikel nicht zufrieden. müsste der verkäufer ihm das geld zurückgeben? der käüfer meint die artikel beschreibung würde nicht zum gerät passen. in der beschreibung stand: "Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Eine Rücknahme oder Wandlung ist ausgeschlossen. Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Mit Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Die Teile werden so wie sind verkauft, dies bedeutet: Die Teile sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. die Teile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind." würde mich über eine antwort freuen. mfg Geändert von FLERSIDO (06.10.2010 um 21:18 Uhr). |
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| AW: Frage ebay hi, bitte ändere zunächst mal deinen beitrag entsprechend der forenregeln ab. es sind nur fiktive sachverhalte erlaubt, sonst kann dir niemand antworten. und entscheidend für die beurteilung des fiktiven sachverhalts ist, was denn in der artikelbeschreibung drin stand. und in wie weit der verschickte dann davon abwich. |
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| AW: Frage ebay Artikelbeschreibung: "Das Display ist leider Zerbrochen was man auf dem Bild nicht sehen kann. Aber es funktioniert noch man kann noch kann schwach im Hintergrund sehen das da was ist." antowrt nach dem kauf vom käufer: "die beschreibung von ihnen passt leider nicht genau.es war nicht nur die Glasscheibe Kaputt Sondern 1x Glas scheibe 2x LCD Screen 3x Display beleuchtung" wer hat recht? mfg |
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| AW: Frage ebay bitte forenregeln lesen und beitrag #1 ändern. |
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| AW: Frage ebay |
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| AW: Frage ebay Zitat:
der verkäufer muss ja nicht mal gewußt haben, dass die schwache erkennbarkeit auf eine kaputte hintergrundbeleuchtung zurückzuführen ist.... er hat nach bestem gewissen beschrieben, das könnte man daraus entnehmen. der kunde wußte, er kriegt ein zerbrochenes dingi. dass sich das "zerbrochen" nun etwas anders gestaltet, als er es gern hätte, dafür kann der verkäufer nichts. wenn der k exakt hätte wissen wollen, was genau mit dem dingi ist, hätte er vorher fragen müssen, bzw. besser nicht in einer internetauktion ein als kaputt beschriebenes dingi kaufen... Zitat:
Zitat:
ähhh... superforenregelkonformer beitrag ürigends. |
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