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Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung?

Dies ist eine Diskussion zu Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung? innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2008, 19:24
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Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung?

A hat mit 55 Jahren seine Zulassung als Anwalt verloren. Wie sieht es dann mit der gesetzlichen Altersversorgung für ihn und seine getrennt von ihm lebende Ehefrau B aus? Verliert er diese auch?

Private Vorsorge ist wohl wegen Überschuldung aufgelöst worden. A und B leben von Grundsicherung im Alter, daher müssen Kinder bei höherem Einkommen für sie aufkommen.

Ist das richtig so? Bleibt einem Rechtsanwalt nach 25 Jahren Berufstätigkeit nur noch die Grundsicherung, nur weil er krank geworden ist?

Van-Gogh
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Alt 27.03.2008, 11:15
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AW: Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung?

Wie denn das? Da gibt es doch das Rechtsanwaltsversorgungswerk... und die zahlen im Fall des Falles auch BU Rente, oder habe ich da was missverstanden?
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2008, 23:27
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AW: Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung?

Ja, das dachte ich auch. Aber A und B sind eindeutig Sozialfälle, sonst hätten sich die Behörden nicht an die Kinder gewandt.

Vielleicht schließt ja das Gesetz eine Versorgung bei Alkoholismus und Veruntreuung von Mandantengeldern aus.

Van-Gogh
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2008, 00:12
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AW: Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung?

Zitat:
Zitat von Van-Gogh
Vielleicht schließt ja das Gesetz eine Versorgung bei Alkoholismus und Veruntreuung von Mandantengeldern aus.
Wie wäre A denn rentenversichert: über die BfA oder ein berufsständisches Versorgungswerk? Hätte A sich teilweise befreien lassen oder stets wenigstens die Mindestabgabe geleistet?

Ich tendiere da zu RAToms Meinung. Man müsste den Einzelfall prüfen und sehen, ob die Rente teilweise gepfändet wird und hohe Pflegekosten entstanden sind. In einem solchen Fall (beispielsweise Pflegeheim) ist möglich, dass die Altersversorgung nicht ausreicht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.05.2008, 14:02
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AW: Entzug der Zulassung = Verlust der Altersversorgung?

Ist es nicht so, dass bei den älteren Zulassungen die Mitgliedschaft im Versorgungswerk freiwillig war?
Das wurde doch dann in den 80er/90er Jahren geändert, glaube ich.

Wer eine ältere Zulassung hat, konnte sich freiwiliig beim Versorgungswerk versichern. Wer es nicht gemacht hat, musste selbst sehen, wie er für sein Alter vorsorgt.

Hmm, eine Lösung weiß ich momentan auch nicht.
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