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einfache und beglaubigte Abschrift

Dies ist eine Diskussion zu einfache und beglaubigte Abschrift innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 11:17
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einfache und beglaubigte Abschrift

In den Schriftsätzen werden ja immer die Abschriften mit angetackert. Jetzt Frag ich mich, weshalb man zwischen der einfachen und der beglaubigten Abschrift unterscheidet, aus welcher Norm sich das ergibt (§133 ZPO sagt ja nur, man soll- eben nicht muss) und was im schlimmsten Fall passieren könnte, wenn man
a) nur jeweils an den Gegner und seinen Prozessvertreter eine einfache Abschrift beifügt oder
b) gar keine Abschriften beifügt.

Irgendwer hat mal erzählt, dass dann Anträge (Klageantrag oder Abweisungsantrag) nicht als zugestellt gelten/ die Verjährungsunterbrechung daher nicht eintritt....etc. Ich hätte immer nur gedacht, dass dann das Gericht selbst kopiert und sich dann die Kosten holt (so 20 Cent pro Blatt oder so). Letzterer Fall wäre zwar ärgerlich, aber nciht so schlimm wie ersterer. Was ist nun richtig? Gibts Unterschiede zwischen Parteien- und Anwaltsprozess?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 13:35
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Hi,

der Unterschied zwischen beglaubigter und einfacher Abschrift liegt darin, dass bei der beglaubigten Abschrift auch alle Anlagen beizufügen sind. Die beglaubigte Abschrift ist für den gegnerischen Prozessvertreter gedacht, die einfache für die gegnerische Partei.


Zitat:
Ich hätte immer nur gedacht, dass dann das Gericht selbst kopiert und sich dann die Kosten holt (so 20 Cent pro Blatt oder so).
Schön wär's. In der Regel beschwert sich das Gericht, wenn nicht genügend Abschriften beigelegt wurden und fordert die Übersendung der fehlenden Abschriften ein. Werden diese nicht übersandt wird Wochen später damit gedroht Kopien zu fertigen... Dies geschieht dann ... oder auch nicht.

Der Nichterhalt einer Abschrift der Schriftsätze kann mitunter sehr ärgerlich sein. Ich erlebe das gerade in einem Prozess vor dem LG, bei dem die Beklagten sich trotz Belehrung nicht anwaltlich vertreten lassen. Dafür schreiben sie aber an das Gericht immer nette persönliche Briefe... Lediglich aus den Beschlüssen kann ich ablesen, "dass die Beklagten keine erheblichen Einwendungen vorgebracht haben". Auf die Kopien dieser netten Briefchen warte ich schon ewig.

Zitat:
dass dann Anträge (Klageantrag oder Abweisungsantrag) nicht als zugestellt gelten
Naja, nachdem die Klage ohne die vorhandenen Abschriften nicht an den Beklagten zugestellt werden kann bzw. nicht wird, kann die Klage zumindest im Sinne von 261 ZPO nicht rechtshängig werden.....

Zitat:
Gibts Unterschiede zwischen Parteien- und Anwaltsprozess?
Klar, die Möglichkeit von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen zu können is in jedem Fall bequemer

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 15:07
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Vielen Dank
Wenn ich also selbst nur Partei bin, der Gegner jedoch nen Anwalt hat, dann brauch ich also neben dem Original mit allen Anlagen nur nochmal ein weiteres Mal die Anlagen mit drantackern und einmal die Erwiderung so rausschicken? Mhhh....
Wieso bekommt man eigentlich solcherlei elementaren Grundsätze nicht in der Anwaltsstation gelehrt?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 15:27
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Zitat:
Wenn ich also selbst nur Partei bin, der Gegner jedoch nen Anwalt hat, dann brauch ich also neben dem Original mit allen Anlagen nur nochmal ein weiteres Mal die Anlagen mit drantackern und einmal die Erwiderung so rausschicken?
Du musst immer mindestens eine beglaubigte und eine einfache Abschrift mitschicken. Hast du mehrere Beklagte oder Kläger auf der Gegenseite, dann müssen entsprechend viele Abschriften (einfach und beglaubigt) mitgeschickt werden.


Zitat:
Wieso bekommt man eigentlich solcherlei elementaren Grundsätze nicht in der Anwaltsstation gelehrt?
Im Referendariat lernt man unglaublich viele elementare Dinge nicht. Aber die Ausrichtung im Staatsexamen ist auch eine ganz andere....



Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 15:39
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Also auch, wenn ich nur normale Partei wäre muss eine Abschrift immer "beglaubigte" Abschrift heißen? Mhh, das wäre nat. jetzt doof, wenn ich- rein hypothetisch- nur zwei einfache Abschriften dafür aber mit Anhängen mit in den Umschlag ans Gericht gepackt hätte.....
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  #6 (permalink)  
Alt 04.10.2011, 15:59
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Ach, wieso denn? Das Gericht wird einfach die Abschriften, weil ja genügend samt Anlagen vorhanden sind, zustellen.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 17:22
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
der Unterschied zwischen beglaubigter und einfacher Abschrift liegt darin, dass bei der beglaubigten Abschrift auch alle Anlagen beizufügen sind. Die beglaubigte Abschrift ist für den gegnerischen Prozessvertreter gedacht, die einfache für die gegnerische Partei.
Hm, das ist ja im Ergebnis schon so, aber doch nicht gerade der Unterschied zwischen beglaubigter und einfacher Abschrift.

Den Anforderungen ist genügt, wenn man die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beifügt. D. h. bei einem oder mehreren Gegnern mit EINEM Prozeßbevollmächtigten genügt (von Gesetzes wegen) EINE Abschrift - die natürlich vollständig sein muß, also mit Anlagen. Ob man die nun anwaltlich beglaubigt oder nicht, ist (abgesehen davon, daß es sich gehört) unerheblich, da die Geschäftsstelle die Beglaubigung ggf. nachholt.

Wenn man dann - weil es sich nunmal so eingebürgert hat - "kollegialiter" noch eine Abschrift für den Mandanten der Gegenseite beifügt, damit der gegnerische Kollege die Kopein nicht anfertigen muß, dann kann man natürlich (da eh nur Kulanz) die Anlagen beifügen oder auch weglassen. Und man kann diese Abschrift für den gegnerischen Mandanten beglaubigen oder auch nicht. Aber die Beglaubigung an sich entscheidet doch nicht darüber, ob man nun Anlagen beifügt oder nicht.

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
auch, wenn ich nur normale Partei wäre muss eine Abschrift immer "beglaubigte" Abschrift heißen? Mhh, das wäre nat. jetzt doof, wenn ich- rein hypothetisch- nur zwei einfache Abschriften dafür aber mit Anhängen mit in den Umschlag ans Gericht gepackt hätte.....
Als einfache Partei kannst Du eigentlich keine beglaubigten Abschriften anfertigen. Sondern allenfalls zwei Urschriften. Oder eine Abschrift "anerkennen". Macht aber nichts, weil die Geschäftsstelle die ggf. fehlende Beglaubigung nachholt.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 22:28
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

@ Soliton

wow, wieder ein echt cooler Beitrag! Wie kommt man zu einem so megamäßigen Wissen und Know how?

Zitat:
Den Anforderungen ist genügt, wenn man die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beifügt. D. h. bei einem oder mehreren Gegnern mit EINEM Prozeßbevollmächtigten genügt (von Gesetzes wegen) EINE Abschrift - die natürlich vollständig sein muß, also mit Anlagen. Ob man die nun anwaltlich beglaubigt oder nicht, ist (abgesehen davon, daß es sich gehört) unerheblich, da die Geschäftsstelle die Beglaubigung ggf. nachholt.
und wenn die Geschäftsstelle die Beglaubigung nachholt... dann überprüft sie zumindest in der Theorie, dass die eingesendeten Schriftstücke identisch sind?

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #9 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 00:29
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
und wenn die Geschäftsstelle die Beglaubigung nachholt... dann überprüft sie zumindest in der Theorie, dass die eingesendeten Schriftstücke identisch sind?
Das ist die Theorie, sonst taugt die Beglaubigung ja nix. Wenn sie den Aufwand verringern will, legt sie die Urschrift auf den Kopierer, beglaubigt diese und entsorgt die mitgelieferte Abschrift. - Ob und wie die Geschäftsstellen das wirlich machen... kannst Du ja bei Deiner Lieblings-Geschäftsstelle einfach mal telefonisch erfragen.
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  #10 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 10:53
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AW: einfache und beglaubigte Abschrift

Zitat:
Ob und wie die Geschäftsstellen das wirlich machen... kannst Du ja bei Deiner Lieblings-Geschäftsstelle einfach mal telefonisch erfragen.
hmm... vielleicht sollte man aber vorher ein paar Flaschen Vodka ausschenken....
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