Dies ist eine Diskussion zu einfache und beglaubigte Abschrift innerhalb des Forums Anwaltsforum
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| einfache und beglaubigte Abschrift a) nur jeweils an den Gegner und seinen Prozessvertreter eine einfache Abschrift beifügt oder b) gar keine Abschriften beifügt. Irgendwer hat mal erzählt, dass dann Anträge (Klageantrag oder Abweisungsantrag) nicht als zugestellt gelten/ die Verjährungsunterbrechung daher nicht eintritt....etc. Ich hätte immer nur gedacht, dass dann das Gericht selbst kopiert und sich dann die Kosten holt (so 20 Cent pro Blatt oder so). Letzterer Fall wäre zwar ärgerlich, aber nciht so schlimm wie ersterer. Was ist nun richtig? Gibts Unterschiede zwischen Parteien- und Anwaltsprozess? Danke |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Hi, der Unterschied zwischen beglaubigter und einfacher Abschrift liegt darin, dass bei der beglaubigten Abschrift auch alle Anlagen beizufügen sind. Die beglaubigte Abschrift ist für den gegnerischen Prozessvertreter gedacht, die einfache für die gegnerische Partei. Zitat:
Der Nichterhalt einer Abschrift der Schriftsätze kann mitunter sehr ärgerlich sein. Ich erlebe das gerade in einem Prozess vor dem LG, bei dem die Beklagten sich trotz Belehrung nicht anwaltlich vertreten lassen. Dafür schreiben sie aber an das Gericht immer nette persönliche Briefe... Lediglich aus den Beschlüssen kann ich ablesen, "dass die Beklagten keine erheblichen Einwendungen vorgebracht haben". Auf die Kopien dieser netten Briefchen warte ich schon ewig. Zitat:
Zitat:
Also dann liebe Grüße Siobhan |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Vielen Dank ![]() Wenn ich also selbst nur Partei bin, der Gegner jedoch nen Anwalt hat, dann brauch ich also neben dem Original mit allen Anlagen nur nochmal ein weiteres Mal die Anlagen mit drantackern und einmal die Erwiderung so rausschicken? Mhhh.... Wieso bekommt man eigentlich solcherlei elementaren Grundsätze nicht in der Anwaltsstation gelehrt? |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Zitat:
Zitat:
Also dann liebe Grüße Siobhan |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Also auch, wenn ich nur normale Partei wäre muss eine Abschrift immer "beglaubigte" Abschrift heißen? Mhh, das wäre nat. jetzt doof, wenn ich- rein hypothetisch- nur zwei einfache Abschriften dafür aber mit Anhängen mit in den Umschlag ans Gericht gepackt hätte..... |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Ach, wieso denn? Das Gericht wird einfach die Abschriften, weil ja genügend samt Anlagen vorhanden sind, zustellen. |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Zitat:
Den Anforderungen ist genügt, wenn man die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beifügt. D. h. bei einem oder mehreren Gegnern mit EINEM Prozeßbevollmächtigten genügt (von Gesetzes wegen) EINE Abschrift - die natürlich vollständig sein muß, also mit Anlagen. Ob man die nun anwaltlich beglaubigt oder nicht, ist (abgesehen davon, daß es sich gehört) unerheblich, da die Geschäftsstelle die Beglaubigung ggf. nachholt. Wenn man dann - weil es sich nunmal so eingebürgert hat - "kollegialiter" noch eine Abschrift für den Mandanten der Gegenseite beifügt, damit der gegnerische Kollege die Kopein nicht anfertigen muß, dann kann man natürlich (da eh nur Kulanz) die Anlagen beifügen oder auch weglassen. Und man kann diese Abschrift für den gegnerischen Mandanten beglaubigen oder auch nicht. Aber die Beglaubigung an sich entscheidet doch nicht darüber, ob man nun Anlagen beifügt oder nicht. Als einfache Partei kannst Du eigentlich keine beglaubigten Abschriften anfertigen. Sondern allenfalls zwei Urschriften. Oder eine Abschrift "anerkennen". Macht aber nichts, weil die Geschäftsstelle die ggf. fehlende Beglaubigung nachholt.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift @ Soliton wow, wieder ein echt cooler Beitrag! Wie kommt man zu einem so megamäßigen Wissen und Know how? Zitat:
Also dann liebe Grüße Siobhan |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
| |||
| AW: einfache und beglaubigte Abschrift Zitat:
hmm... vielleicht sollte man aber vorher ein paar Flaschen Vodka ausschenken.... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Notariell beglaubigte Unterschrift - Missbrauch | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.05.2011 17:09 |
| Start von der Pole-Position - Wie die Abschrift eines Gens beginnt | Nachrichten: Wissenschaft | 09.10.2009 16:00 |
| Musikaufführung aus Abschrift? | Urheberrecht | 19.09.2009 18:19 |
| VB verlegt, wo nun Abschrift? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 17.04.2008 14:52 |
| beglaubigte Kopien vs. Original | Recht, Politik und Gesellschaft | 18.12.2007 22:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios