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Ebayverkäufe mit "mängeln"

Dies ist eine Diskussion zu Ebayverkäufe mit "mängeln" innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:27
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Ebayverkäufe mit "mängeln"

Hallo,
mal angenommen ich würde eine Gitarre bei ebay verkaufen. Ich hab sie vorher bespielt und für mich war alles in ordnung. Ich würde sie dann bei ebay reinstellen als gebraucht.
Der Käufer meldet sich 2 Tage nach erhalt der Gitarre und beschwert sich über Mängel. Der Käufer hat die Gitarre wohl von einem Gitarrenlehrer überprüfen lassen uns dieser sagte das die saiten der gitarre unbrauchbar sind.
Jetzt möchte der Käufer den kauf rückgänig machen. Müsste ich das mitmachen, da mir der fehler nich bekannt ist, da ich nicht das nötige fachwissen dazu habe.

Ich hoffe ich habe jetzt keine Regeln verletzt und ihr könnt mir weiterhelfen.

Mfg
Theteletubie
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:34
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Handelt es sich um einen Privatverkauf? Wurde die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ordnungsgemäß ausgeschlossen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:41
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Hallo,
danke für die schnelle antwort,
Es handelt sich um eine Privatauktion ja, in der auktion wurde nicht erwähnt das die gewährleistung ausgeschlossen ist. Aber da ich ein privatmann bin ist das doch klar odeR?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:45
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Zitat:
Zitat von theteletubie
gewährleistung ausgeschlossen ist. Aber da ich ein privatmann bin ist das doch klar odeR?
Nein, ist es ist. Die Gewährleistung kann bei Privatverkäufen zwar ausgeschlossen werden, muss aber explizit im Vertrag geregelt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:47
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

also bin ich gezwungen den kaufvertrag rückgänig zu machen?
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Alt 15.04.2010, 21:51
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Zitat:
Zitat von theteletubie
also bin ich gezwungen den kaufvertrag rückgänig zu machen?
Bitte fiktiv bleiben
Der Verkäufer muss die Mängel beheben oder ein Erstatzgerät liefern. Ist beides nicht möglich muss er das Geld zurückzahlen. Im vorliegenden Fall würde es mM nach ausreichen, wenn die Saiten erneuert werden...
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  #7 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:55
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Also könnte ich die Gitarre an mich nehmen und die Saiten erneuern?
Ich selbst hab mit der gitarre nch gespielt und habe keine mängel festgestellt. Ich bin ja kein profi. Man würde doch immer etwas finden.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 22:00
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Zitat:
Zitat von theteletubie
Also könnte ich die Gitarre an mich nehmen und die Saiten erneuern?
Ich selbst hab mit der gitarre nch gespielt und habe keine mängel festgestellt. Ich bin ja kein profi. Man würde doch immer etwas finden.
Der Käufer hat ein Recht auf Nachbesserung, sprich der Verkäufer ersetzt die kaputten Saiten. Ob der Verkäufer die neuen Saiten per Post versendet oder die Gitarre zurücknimmt, sollte mit dem Käufer geklärt werden. Man muss es ja nicht unnötig kompliziert machen
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  #9 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 22:08
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

hätte der käufer das recht auf eine professionelle Nachbesserung? Oder könnte ich sagen hier haben sie neue saiten ziehen sie die auf und gut?
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  #10 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 22:12
V.I.P.
 
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AW: Ebayverkäufe mit "mängeln"

Zitat:
Zitat von theteletubie
hätte der käufer das recht auf eine professionelle Nachbesserung? Oder könnte ich sagen hier haben sie neue saiten ziehen sie die auf und gut?
Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen.
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