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Bedrohung am Telefon

Dies ist eine Diskussion zu Bedrohung am Telefon innerhalb des Forums Anwaltsforum

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 21:58
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Bedrohung am Telefon

Guten Tag!


Ist es erlaubt, Anrufe mitzuschneiden und damit dann zu beweisen, dass man bedroht wurde
bzw. zur Polizei zu gehen oder kann man selbst dafür angezeigt werden?
Die Beweise müssen ja irgendwie erbracht werden.

Danke im Voraus für die Antworten!


Liebe Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:17
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AW: Bedrohung am Telefon

Zitat:
Zitat von PhiLu Beitrag anzeigen
Ist es erlaubt, Anrufe mitzuschneiden und damit dann zu beweisen, dass man bedroht wurde
Nur mit Einverständnis des Gesprächspartners, siehe §201 StGB. Die Aufnahme wird auch dem Beweisverwertungsgebot unterliegen. Heißt: strafbar gemacht und nichts davon gehabt.
Zitat:
Die Beweise müssen ja irgendwie erbracht werden.
Das geht über Mitschriften, die man der Polizei vorlegt. Natürlich kommt es dabei auf die Glaubhaftigkeit der Aussage des Bedrohten an.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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