Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen.

Dies ist eine Diskussion zu Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. innerhalb des Forums Anwaltsforum

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 21:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen.

Hallo,
folgendes Problem.
Person A hat sich über das Internet (Person B) ein Auto gekauft. Im Vertrag stand was von Seitenschaden. Dies wurde zur Kenntnis genommen.
2 Monate später fährt Person A einer ins Auto und bei der Werkstatt wird festgestellt das es ein gewaltiger Seitenschaden gewesen ist wovon Person A aber nichts wußte. In diesem Zentralregister stehen keinerlei Reparaturen drin die von einer Werkstatt offiziell gemacht wurde. Die Reparatur war reiner pfusch. Das Auto hätte als Unfallwagen im Internet angegeben werden müssen. Es gibt Fotos auf den zu sehen ist wie es unter dem Metall aussah. Wenn man es genau nimmt wurde Person A doch betrogen, da ihm mitgeteilt wurde das es ein "Seitenschaden" war aber in Wirklichkeit die ganze Seite kaputt gewesen ist. Kann Person A der Person B da noch was geltend machen??? Zb die Kosten übernehmen die Person A zahlen muß für die Reparatur?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 21:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.403
95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)  
AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen.

Hi...

ich denke da hat man ganz ganz schlechte Karten...
Das Fahrzeug bzw der Seitenschaden wurde ORDNUNGSGEMÄSS deklariert...also ich versteh grad ned was man da noch will ??
Man kann doch nicht ernsthaft verlangen, das der Verkäufer z.b. mit der Wortwahl "Kapitaler Seitenschaden " inseriert...man wußte vom Schaden und hätte das Fahrzeug doch stehen lassen können, oder die Tragweite VOR DEM KAUF in einer Werkstastt prüfen lassen können...!?!

Chris
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 21:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.866
98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen.

Zitat:
Zitat von IronStorm
Im Vertrag stand was von Seitenschaden. Dies wurde zur Kenntnis genommen.
Und nu? Warum nicht vor der Unterschrift zum Gutachter gefahren?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 23:02
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, IronStorm hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen.

http://www.autoankauf-thiele.de/unfallwagen-105/

da steh doch geschrieben:
"Ist in dem obigen Fall die Tür derart verbeult oder verzogen, dass sie ausgetauscht werden muss, so steht der Verkäufer in der Aufklärungspflicht gegenüber einem Interessenten, sofern er das Fahrzeug später veräussern möchte. Das Fahrzeug gilt somit als Unfallwagen. Der potentielle Käufer muss definitiv über den Schaden informiert werden, da hier ein Austausch von Karosserieteilen vorgenommen wurde."

und

"Ein Verkäufer sollte beim Verkauf eines Unfallwagens immer ehrlich gegenüber dem Käufer sein, um sich unter Umständen nicht den Vorwurf einer arglistigen Täuschung gefallen zu lassen."

Das trifft doch in dem Fall zu oder nicht?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 08:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.866
98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18866 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen.

Zitat:
Zitat von IronStorm
Das trifft doch in dem Fall zu oder nicht?
Meiner Meinung nach war der Verkäufer ehrlich und hat den Unfallschaden als "Seitenschaden" erwähnt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Angenommen: Auto wurde verkauft + nie abgeholt worden Recht, Politik und Gesellschaft 06.04.2010 10:54
Rechnung für etwas, dass nie gekauft wurde Internetrecht 15.04.2009 02:35
Bei Ebay für falschen Betrag verkauft. Muss verkauft werden? Handelsrecht 24.11.2008 10:19
Auto gekauft aber kein Auto bekommen Kaufrecht / Leasingrecht 23.04.2007 18:44





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN