Dies ist eine Diskussion zu Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. innerhalb des Forums Anwaltsforum
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| Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. folgendes Problem. Person A hat sich über das Internet (Person B) ein Auto gekauft. Im Vertrag stand was von Seitenschaden. Dies wurde zur Kenntnis genommen. 2 Monate später fährt Person A einer ins Auto und bei der Werkstatt wird festgestellt das es ein gewaltiger Seitenschaden gewesen ist wovon Person A aber nichts wußte. In diesem Zentralregister stehen keinerlei Reparaturen drin die von einer Werkstatt offiziell gemacht wurde. Die Reparatur war reiner pfusch. Das Auto hätte als Unfallwagen im Internet angegeben werden müssen. Es gibt Fotos auf den zu sehen ist wie es unter dem Metall aussah. Wenn man es genau nimmt wurde Person A doch betrogen, da ihm mitgeteilt wurde das es ein "Seitenschaden" war aber in Wirklichkeit die ganze Seite kaputt gewesen ist. Kann Person A der Person B da noch was geltend machen??? Zb die Kosten übernehmen die Person A zahlen muß für die Reparatur? |
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| AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. Hi... ich denke da hat man ganz ganz schlechte Karten... Das Fahrzeug bzw der Seitenschaden wurde ORDNUNGSGEMÄSS deklariert...also ich versteh grad ned was man da noch will ?? Man kann doch nicht ernsthaft verlangen, das der Verkäufer z.b. mit der Wortwahl "Kapitaler Seitenschaden " inseriert...man wußte vom Schaden und hätte das Fahrzeug doch stehen lassen können, oder die Tragweite VOR DEM KAUF in einer Werkstastt prüfen lassen können...!?! Chris |
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| AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. http://www.autoankauf-thiele.de/unfallwagen-105/ da steh doch geschrieben: "Ist in dem obigen Fall die Tür derart verbeult oder verzogen, dass sie ausgetauscht werden muss, so steht der Verkäufer in der Aufklärungspflicht gegenüber einem Interessenten, sofern er das Fahrzeug später veräussern möchte. Das Fahrzeug gilt somit als Unfallwagen. Der potentielle Käufer muss definitiv über den Schaden informiert werden, da hier ein Austausch von Karosserieteilen vorgenommen wurde." und "Ein Verkäufer sollte beim Verkauf eines Unfallwagens immer ehrlich gegenüber dem Käufer sein, um sich unter Umständen nicht den Vorwurf einer arglistigen Täuschung gefallen zu lassen." Das trifft doch in dem Fall zu oder nicht? |
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| AW: Auto wurde mit Vorschaden gekauft hätte aber als Unfallwagen verkauft werden müssen. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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