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Abtretung strittige Forderung zur Weiterverfolgung

Dies ist eine Diskussion zu Abtretung strittige Forderung zur Weiterverfolgung innerhalb des Forums Anwaltsforum

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Alt 04.06.2008, 07:42
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Abtretung strittige Forderung zur Weiterverfolgung

Folgende Idee hat sich nach zahlreichen gesprächen mit freunden und bekannten eingestellt:
kunden, die "über den tisch gezogen" wurden und keinen erfolg in verhandlungen mit dem anbieter/leistungserbringer hatten, können ihre forderung wohl nur noch über einen zivilprozess versuchen durchzusetzen.
in vielen fällen "rechnet sich ein solches verfahren nicht" (gebühren und sonstige aufwendungen übersteigen die i.d.r. geringen forderungenbeträge). die "so geprellten" kunden würden ihre forderungen aber abtreten (also de facto verzichten/verschenken)), damit sie weiter verfolgt und möglichst durchgesetzt werden.
ist dies so möglich? wäre dies ein (neues?) anwaltliches betätigungsfeld (geschäftsidee)? inkassounternehmen sind an strittigen forderungen nicht interesssiert)? ist dies evtl. bereits umgesetzt?
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Alt 04.06.2008, 08:56
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AW: Abtretung strittige Forderung zur Weiterverfolgung

Das Modell gibt es schon, es gibt eine Vielzahl sogenannter Finanzierungsunternehmen, die ganze Vertragswerke mitsamt den forderungen kaufen und weiterverfolgen. Allerdings gewöhnlich mit der Bedingung, dass der Kaufpreis im Falle der Undurchsetzbarkeit der Forderung wegen Unbegründetheit eben dieser erstattet werden muss.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 04.06.2008, 16:49
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AW: Abtretung strittige Forderung zur Weiterverfolgung

hallo defendant,
diese finanzierungsunternehmen sind m.w. aber nur an einer umfangreichen finanziellen forderung, nicht aber an kleinere nforderungen (200 -500 euro) interessiert.
es sollte auch weniger darum gehen, diese forderungen für den übervorteilten kunden einzutreiben, als darum, dieses geschäftsgebahren nicht resigniert hinzunehmen.
insoweit auch die idee, die forderung tatsächlich zu verschenken. bei erfolg bliebe es dem ra/der gesellschaft ja unbenommen, daraus eine gemeinnützige spende zu tätigen: genugtuung für die o.g. kunden und auch eine art der imagepflege für den ra-berufsstand.
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