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Von den Examina bis zur eigenen Kanzlei

Dies ist eine Diskussion zu Von den Examina bis zur eigenen Kanzlei innerhalb des Forums Allgemeines zum Thema "Recht als Beruf"

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Alt 27.03.2003, 11:39
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Von den Examina bis zur eigenen Kanzlei

Von den Examensnoten bis hin zum Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt:

Bei den Examina wird immer wieder vom sog. "Prädikat" gesprochen. Nur die Noten würden zählen. Das Prädikat eröffne einem die Wege zu den interessanteren Jobs. Ganz zu schweigen von der Möglichkeit einer Dissertation. Die Inhalte der Juristenausbildung sind immer mal wieder Grundlage zahlreicher Aufsätz in den einschlägigen Zeitschriften. Wenn man sich die vielen verschiedenen jur. Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer anschaut, die mitunter zwischen 3 und 9 Klausuren mit und ohne Hausarbeit variieren, dann scheint die Vergleichbarkeit zumindest in dieser Hinsicht schwer nachvollziehbar.

Daher fragt man sich was für das weitere Fortkommen als Rechtsanwalt im Vordergrund steht. Hier wird bewusst der Rechtsanwalt angeführt, da dies zumindest die Mehrzahl aller Juristen als Berufsziel hat. Erforderlich ist hierbei sicher auch mehr als das durch die beiden Examina erworbene Wissen...

Wie sieht es aus mit Unternehmereigenschaften und dem sog. neumodernen Emotionalenquotient (EQ)? Welche Rechtsgebiete bieten heute noch eine Chance in dem "Massenmarkt" des Juristen? Wie sehen die Anfangsgehälter aus? Wie lange dauert es bis man von seinen Beratungen leben kann? Gibt es in der immer umfangreicheren Juristerei überhaupt noch die Möglichkeit sich als "Einzelanwalt" selbstständig zu machen?

Mit dieser Einleitung und den aufgeworfenen Fragen, möchte ich dieses Forum eröffnen.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2003, 13:55
V.I.P.
 
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Da Sie das Forum dieserart eröffnen, ist wohl daran gedacht, nicht alle Themen in deisem Baum abzuhandeln, sondern Anregungen für unabhängige Einzeldiskussionen zu geben. Da ich schon seit längerem (7 Jahre seit dem 2.) versuche, im Berufsleben Fuß zu fassen und dies im Grunde immer noch nicht wirklich geschafft habe, werde ich mich gerne umfassend beteiligen, wenn entsprechende Fragen aufgeworfen werden - eine eigene Themenstellung fällt mir leider momentan nicht ein.
Aber so viel zu Ihren Einleitungssätzen: Der Rechtsanwaltsberuf ist der einzige, bei dem es auf Prädikatsexamina nur in zweiter Linie ankommt. Wenn Sie in den öffentlichen Dienst (egal, ob Forensich-Juristisch oder Verwaltung) wollen, werden Sie ausschließlich nach Ihren Noten beurteilt. Und Sie haben es richtig beobachtet: Die Noten zählen nicht grundsätzlich, sondern relativ, das heißt, es kommt sehr wohl darauf an, in welchem Bundesland man die Note errungen hat...
In der freien Wirtschaft wird die Note mit zunehmender Zeit bedeutungsloser. Direkt nach dem Examen ist sie -logischerweise- der einzige Anhaltspunkt, der dem Einstellenden hinsichtlich Ihrer Qualifikation zur Verfügung steht. Mit zunehmender Beruferfahrung -und entsprechenden Zeugnissen- werden die Noten dann unwichtiger.
Sicherlich gibt es auch viele Rechtsanwälte, die vor allem nach Noten einstellen. Diese werden aber immer seltener, da die Praxis beweist, daß eben nicht (nur) die Noten über die Befähigung aussagekräftig sind, ein guter Rechtsanwalt zu sein. Der Rechtsanwalt ist vor allem Dienstleister. Das bedeutet, sein Ziel ist nur mittelbar ein abstraktes "Gewinnen vor Gericht" sondern vor allem Kundenzufriedenheit. Diese wird natürlich mit "Siegen" vor Gericht ereicht, aber auch durch entsprechenden Umgang mit Kunden/Klienten. Hierzu sind entsprechende Sofscills unerlässlich - und die werden weder im 1. noch im 2. StEx geprüft.
Soviel für heute
RATom
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