Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rentenversicherungspflicht bei wissMit (Uni) und RA-Zulassung

Dies ist eine Diskussion zu Rentenversicherungspflicht bei wissMit (Uni) und RA-Zulassung innerhalb des Forums Allgemeines zum Thema "Recht als Beruf"

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 17:14
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 44
Keine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Michiweb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rentenversicherungspflicht bei wissMit (Uni) und RA-Zulassung

Hallo,

folgende Frage:
Mal angenommen man arbeitet an der Uni als wiss Mit (1/2-Stelle, befristet) und möchte nebenher noch als RA zugelassen sein und selbständig tätig werden.
Normalerweise müssten die Rentenversicherungsbeträge über den Uni-Job hier ja an die gesetzliche RV und die Beiträge über die Tätigkeit als RA an das Versorgungswerk fließen.
Das bedeutet im Ergebnis: Doppelte Beitragspflicht.
Jetzt ist mir aber bekannt, dass es jedenfalls vor 1-2 Jahren unproblematisch war, sich in dieser Konstellation für beide Tätigkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und die Beiträge aus beiden Tätigkeiten ins Versorgungswerk einzuzahlen.
Weiß jemand, evtl. aus eigener Erfahrung, ob eine Befreiung hier möglich ist? Die DRV-Bund soll hinsichtlich Befreieungen ja etwas restriktiver geworden sein. (vgl. Syndikusanwalt)
__________________
Alle Angaben ohne Gewähr
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
rechtsanwalt, rentenversicherungspflicht, universität, versorgungswerk, wissenschaftlicher mitarbeiter

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
KFZ Zulassung Straßenverkehrsrecht 21.08.2011 17:45
Freiberufler schreibt Artikel - Rentenversicherungspflicht? Sozialrecht 04.01.2011 02:48
Rentenversicherungspflicht: Befreiung durch "Teilen" eines Mitarbeiters? Sozialrecht 06.06.2010 17:58
Syndikusanwalt - Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht Standesrecht 04.01.2008 01:01
BVerfG: Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß Nachrichten: Recht & Gesetz 13.07.2007 10:21





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN