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Jurastudium ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Dies ist eine Diskussion zu Jurastudium ohne deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb des Forums Allgemeines zum Thema "Recht als Beruf"

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Alt 28.08.2009, 19:59
Boardneuling
 
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Jurastudium ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Man nehme an, Person A wohne in Deutschland über 12 Jahre, gehe in die 13. Klasse der gymnasialen Oberstufe und hätte einen bisherigen Notendurchschnitt von 1,0.
A hätte die russische Staatsbürgerschaft mit unbesfristeter Aufenthaltserlaubnis und von der Situation her jederzeit die Möglichkeit, deutscher Staatsbürger zu werden.

Allerdings möchte Person A nach dem Abitur weder Wehrpflicht noch Zivildienst leisten, um keine Zeit zu verlieren und möglichst schnell den Uni-Abschluss zu kriegen.

Nun kommen folgende Gedanken:

1. Dürfte Person A in der Bundesrepublik Deutschland Rechtswissenschaften studieren und das 1. und 2. Staatsexamen ohne deutscher Staatsbürgerschaft ablegen?

2. Falls ja, könnte Person A ohne deutscher Staatsbürgerschaft eine Rechtsanwaltszulassung kriegen?

Mit freundlichen Grüßen,

Meldanen
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