Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gerichtspraktikum

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtspraktikum innerhalb des Forums Allgemeines zum Thema "Recht als Beruf"

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 18:53
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kriegszauberer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Thumbs up Gerichtspraktikum

Hallo,

mal angenommen, man bewirbt sich gerade für ein Gerichtspraktikum. Dabei gibt es in Niedersachsen 2 Möglichkeiten: Man nach § 14 NJAVO ( http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...910587_L20.pdf ) das "normale" Amtsgerichtspraktikum absolvieren, oder nach § 15 alternativ an einer sog. Gruppenarbeitsgemeinschaft teilnehmen.

Ich habe mich bereits beworben und auch schon 2 Zusagen (die ich noch bestätigen müsste) eines normalen Praktikums für die nächsten Semesterferien erhalten. Nun erhalte ich von einem Gericht diese Info (s.o.), von der ich bisher gar nichts wusste. Mich würden da Erfahrungsberichte, Empfehlungen, Unterschiede in der Praxis etc. interessieren!

Ist das normale Gerichtspraktikum vielleicht insofern informativer, als dass die Anzahl der Praktikanten kleiner ist? Oder die Gruppenarbeit vorzuziehen, weil dieser mehr gezeigt wird und sie einen guten Überblick bietet (so hatte es in dem Brief jedenfalls den Anschein)?

Es hat gerade mein 3. Semester begonnen, und ich bin, denke ich, als durchschnittlich leistungsfähiger Student zu bezeichnen (was ja arbeitsmarkttechnisch leider ein Problem ist).

Mir wurde diese Gruppenarbeitsgemeinschaft übrigens in einem Landgericht angeboten. Ansonsten habe ich mich nur bei Amtsgerichten für das Praktikum beworben. Kann man sich das dann überhaupt noch als ein im NJAG vorgeschriebenes Amtsgerichtspraktikum anrechnen lassen (siehe § 4 Abs. 1 Nr. 2 http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...303544_L20.pdf )?!

Mit freundlichen Grüßen,
kriegszauberer
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 10:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Gerichtspraktikum

Stimme BeneQ zu: Falls du wirklich ein echtes Praktikum machen und Erfahrungen mitnehmen willst - immer das Einzelpraktikum wählen. Wenn du in der Zeit aber irgendwelche Hausarbeiten oder sonstige Tätigkeiten (Jobben...) unterbringen musst und daher nur den Schein brauchst, dann das Gruppenppraktikum. Ich muss zugeben, dass ich NUR Gruppenpraktika hatte - und nichts vermisst habe. Die echte praktische Ausbildung findet im Referendariat statt, allerdings kann eine vorherige Orientierungshilfe auch nichts schaden.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN