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Freie Mitarbeit und Haftung

Dies ist eine Diskussion zu Freie Mitarbeit und Haftung innerhalb des Forums Allgemeines zum Thema "Recht als Beruf"

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Alt 19.02.2010, 17:22
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Freie Mitarbeit und Haftung

Hallo,

mal angenommen A ist nach 5-jähriger Berufspause wieder bei Rechtsanwalt S, bei dem sie schon als Referendarin war, für 2 Tage die Woche eingestiegen. Sie hat sich um seit 6 Jahre liegen gelassenen Honorarklagen gekümmert, sprich: sie hat die Klagebegründungsaufforderungen der Gerichte bearbeitet und erstellt. Dies erwies sich als teilweise sehr schwer, weil Akte nicht vollständig und in der Zwischenzeit teilweise auf E-Akte gewechselt wurde. Sie bekam für ihre Tätigkeit 20 Euro die Stunde. Unterschrieben hat A nie selbst. Besprechungen über die Akten und ihren Sachverhalt kamen so gut wie nie zustande, da S überbelastet war, nie da war und auch keine Lust auf diese Dinge hatte.

Die Zahlung der Rechnung von A durch S kam schon im ersten Monat sehr schleppend und wurden zunehmends zögerlicher. Auf Nachfrage, warum die Rechnung nicht gezahlt wird, wurde A von S mitgeteilt, dass 20 Euro sowieso viel zu hoch sei und wenn sie sich überlegen würde ihr Geld vor Gericht einzuklagen, er sie mit Schadensersatzforderungen überziehen würde. Da hätte A schon gleich nach Hause gehen sollen. Ist sie aber nicht. Nachdem der zweite Monat am Ende des dritten Monats immer noch nicht gezahlt wurde, beschloss A keinen vierten Monat mehr dranzuhängen. Der dritte Monate wurde nie bezahlt. Statt dessen erhielt A nach zahlreichen erfolglosen Versuchen S zu kontaktieren ein email nach vier Monaten mit einer Aufrechung von Schadensersatzforderungen diverser Art und nicht konkretisiert.

So nun die Frage: Haftpflicht greift nicht, da kein Dritter im Spiel ist. Es geht nur um den Schaden im Innenverhältnis. Nach außen haftet A nicht, denn sie stand nie auf dem Briefkopf. Soll A es wagen einen Mahnbescheid bzw . Klage auf ihr Honorar zu machen oder sind die Chancen tatsächlich Schadenersatz zu zahlen groß? Fehler hat A nicht gemacht. Es sind lediglich Dinge versäumt worden, die aber von S ohne weiteres hätten noch nachgeholt werden können. Greifen hier die Grundsätze gefahrgeneigter Arbeit?

Danke im voraus

Kassundra
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