Dies ist eine Diskussion zu Unterschied beschluss und urteil innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| hilfe ich habe meine erste akte bekommen und muß einen pkh beschluß (für den beklagten) fertigen. leider sehe ich glaube ich den wald vor lauter bäumen nicht mehr, denn: 1. prüfe ich die schlüssigkeit der klage (des klägers) zb: will er zahlung aus vertrag wg zahlungsverzug der beklagte meint aber für den vertrag gelten die agb und es wird vorliegend gegen §309 Nr.4BGB verstoßen. agb liegen vor wegen des verstoßes bin ich mir nicht so sicher. muß ich denn jetzt schon urteilen ob der beklagte recht hat bzw. der kläger nicht?? wenn nicht: wie grenze ich sauber ab ohne ein urteil vowegzunehmen? bitte helft mir da es die erste akte ist will ich natürlich nicht den richter fragen. möglicherweise machte ich es mir auch zu kompliziert, da die übung fehlt.... ist dem so? |
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| AW: Unterschied beschluss und urteil Grins vor genau dem gleichen Prob stehe ich auch gerade. Ich habe hier ein PKH Beschluß im Netz gefunden vielleicht hilft er Dir. http://www.wolli-tine.de/Unterlagen/PKH%20Beschluss.htm Für eine genaue Antwort auf die Frage von jemand der so etwas schon einmal gemacht hat, wäre ich natürlich auch sehr dankbar. Nette Grüße Frosti |
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| AW: Unterschied beschluss und urteil Ohne Gewähr: Ich kenne Beschlüsse als Ergebnis eines Verfahrens mit einstweiligem Rechtschutz und Hauptverfahren werden mit Urteilen beendet... So ist es zumindest im Sozialrecht, ich weiss ja nicht, obs hier weiterhilft... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Unterschied beschluss und urteil Huhu, btw. im Böhme Fleck Kroiß findet man zumindestens mal eine Vorlage für einen PKH Beschluß. Ich trage weiter zusammen und sollte ich noch etwas entdecken poste ich das hier, weiterhin für eine genau Antwort wäre ich dankbar. Nette Grüße Frosti |
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| AW: Unterschied beschluss und urteil mir hat www.intellex.de ganz gut geholfen insbesondere der pkh beschluß. |
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| AW: Unterschied beschluss und urteil Hallö, das Rätselraten bringt doch nichts - wozu gibt es Kommentare ? Inhaltlich - Kommentierung § 114 ZPO: Schlüssigkeitsprüfung unter Berücksichtigung des Sach- und Rechtsvortrages; keine allzu hohen Anforderungen, PKH soll Verfahren ermöglichen und nicht die Prüfung vorwegnehmen; komplizierte Rechtsfragen sind nicht zu lösen, sondern lediglich auf Vertretbarkeit zu überprüfen (Praxis: ich habe es erst einmal geschafft, dass der Gegenseite PKH verweigert wurde, weil die Sache mutwillig war und keine Aussicht auf Erfolg hatte; auch wenn ich es regelmäßig versuche - die Gerichte sind dort nicht sehr rigeros). Und formell - Kommentierung zum § 127 ZPO - natürlich Beschluss, arg. § 127 II, III ZPO. Begründung nur, wenn dem PKH Gesuch nicht oder nur teilweise entsprochen wird, arg. § 127 II i.V.m. Art. 103 I GG (vgl. Gottwald, in: Münchener Kommentar, ZPO, § 329 Rdnr. 4). Beschlussbeispiele sollte es im Anders/Gehle etc. reichlich geben, oder ? So long LastCoder Geändert von Lastcoder (03.02.2009 um 22:53 Uhr). |
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