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Unterhaltsbeihilfe - Was bleibt netto übrig, zahlt man Rentenversicherunsbeiträge?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsbeihilfe - Was bleibt netto übrig, zahlt man Rentenversicherunsbeiträge? innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum

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Alt 25.06.2007, 12:17
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Unterhaltsbeihilfe - Was bleibt netto übrig, zahlt man Rentenversicherunsbeiträge?

Mich würde einmal interessieren was einem Rechtsreferendar im Endeffekt netto in Hamburg von dem Bruttogehalt von 850 € übrig bleibt (StKl. I, unverheiratet).
Man liest immer wieder, dass Referendare keine Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten hätten, wenn dem so wäre, so käme ich mit meinen Berechnungen auf 750 €, ansonsten sind es gut 80 € weniger.

Also, muss in die Rentenversicherung bezahlt werden, beantragt werden, dass nicht gezahlt werden soll oder fallen automatisch keine Beiträge an?
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Alt 06.11.2007, 10:23
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AW: Unterhaltsbeihilfe - Was bleibt netto übrig, zahlt man Rentenversicherunsbeiträge

Wie das in HH läuft weiß ich nicht, aber hier in NRW bleiben mir gut 750 Euro am Ende. Denke das ist in HH genauso
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