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Räumungsklage-es eilt!

Dies ist eine Diskussion zu Räumungsklage-es eilt! innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum

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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 22:25
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Räumungsklage-es eilt!

Hallo zusammen,

kann mir vielleicht helfen?

Wie prüft man denn eine Räumungsklage in den Entscheidungsgründen? Sind insgesamt (Zulässiogkeit +Begründetheit) besondere Vorschriften einschlägig?

Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 22:27
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AW: Räumungsklage-es eilt!

Doppelpostings sind nicht den Forenregeln entsprechend!
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 23:00
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AW: Räumungsklage-es eilt!

Wenn ich das korrekt im Kopf habe, sind keine besonderen zulässigkeitsvoraussetzungen zu erfüllen, in der Begründetheit dürfte auf § 985 BGB abzustellen sein.
Vermieter muss also Eigentümer sein, der Mieterim Besitz der Whg. und die Kündigung muss (ggf. inzident zu bejahen) wirksam sein.
Im Übrigen sollte die Zeitspanne zwischen Kündigungswirksamkeit und Auszug nicht unzumutbar sein (von heute auf morgen).
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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