Dies ist eine Diskussion zu Obliegenheitsverletzung innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| Obliegenheitsverletzung Hallo, muss eine evtl. vorliegende Obliegenheitsverletzung im Prozess ausdrücklich behauptet werden ? Genügt es für ein Behaupten, wenn der Beklagtenvertreter zu der Klageerwiderung ein Urteil hinzufügt, in welchem eine Obliegenheitsverletzung zwar Thema ist, die Beklagtenvertreterin in der Klageerwiderung aber auf diese Passage keinen ausdrücklichen Bezug nimmt. M.E. liegt in dem zu bearbeitenden Fall eine Obliegenheitsverletzung des Klägers vor. Aber darf ich das im Urteil überhaupt "unterbringen" wenn nich ausdrücklich behauptet ? Vielen Dank und Grüße an alle ! Matzelchen |
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