Dies ist eine Diskussion zu Nachprüfungsverfahren nach dem nicht bestandenen 2. Staatsexamen (in Bayern) innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| Nachprüfungsverfahren nach dem nicht bestandenen 2. Staatsexamen (in Bayern) Hallo alle zusammen, angenommen, jemand ist zum 2. Mal in Bayern beim 2. Staatsexamen durchgefallen, aber nur ganz knapp und möchte deshalb das Nachprüfungsverfahren einleiten bzw. die Klage erheben. Für den Hinweis auf einen guten (am besten bayerischen) Anwalt, der sich im Prüfungsrecht auskennt (selbstverständlich per PN), wäre derjenige Ihnen sehr dankbar. |
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| AW: Nachprüfungsverfahren nach dem nicht bestandenen 2. Staatsexamen (in Bayern) Ich bin eben "Neues Mitglied" und habe nicht gemerkt, dass es hier scheinbar keine PN´s gibt. OK, es geht auch direkt |
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| AW: Nachprüfungsverfahren nach dem nicht bestandenen 2. Staatsexamen (in Bayern) Keine PNs? Glaub ich nicht, vielleicht müssen die im Benutzerzentrum vom Neuuser aktiviert werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Nachprüfungsverfahren nach dem nicht bestandenen 2. Staatsexamen (in Bayern) Zitat:
Wie gesagt, alles unter Vorbehalt |
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