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Mündliche Prüfung

Dies ist eine Diskussion zu Mündliche Prüfung innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum

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  • 1 Post By Siobhan

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 10:01
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Mündliche Prüfung

Bei mir ist es (hoffentlich) in wenigen Monaten soweit. Wie bereite ich mich am besten vor? Was wird regelmäßig geprüft? Wie läuft das mit dem Aktenvortrag? Gibts dazu Literatur?
Oder ist das alles so mehr oder weniger ein Dünnbrettbohrer, wie die Mündliche im Ersten?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:06
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AW: Mündliche Prüfung

Zitat:
Bei mir ist es (hoffentlich) in wenigen Monaten soweit.
Drücke die Daumen.
Zitat:
Was wird regelmäßig geprüft?
Das hängt ganz individuell vom Prüfer ab. Manche Prüfer ziehen sich ihre Prüfungsthemen aus der aktuellen NJW, andere nehmen einen aktuellen Fall, den sie selbst gerade bearbeiten und wieder andere haben für ganz bestimmte Themen eine Vorliebe. Manche Prüfer sind "Prüfungsfest" andere entscheiden morgens beim Zeitungslesen was sie an diesem Tag prüfen werden. Gegen Geld kann man für jeden Prüfer auch ganze Sammlungen der Prüfungsprotokolle von zuvor leidgeprüften Kandidaten erwerben. Von deren Aussagen sollte man sich nicht zu sehr beeindrucken lassen.

Zitat:
Wie läuft das mit dem Aktenvortrag?
Habt ihr denn keine Aktenvorträge in der AG halten müssen?
Ich kenne nur den einstündigen Aktenvortrag. Organisatorisch lief das wie folgt ab:
http://www.jpa-wiesbaden.justiz.hess...222222222,true

http://www.jpa-wiesbaden.justiz.hess...222222222,true

Zitat:
Gibts dazu Literatur?
Haufenweise...z.B. von Luchterhand (Der Kurzvortrag im ...);vom Boorberg Verlag Der Aktenvortrag im Assessorexamen, vom Assexverlag und auch vom Niederle Verlag (wobei diese viel zu einfach sind)

Hier findest du ein paar Aktenvorträge mit realistischem Schwierigkeitsgrad:
http://www.justiz.nrw.de/JM/landesju...aege/index.php

Ansonsten meine persönliche Empfehlung für Kurzvorträge:
mit Kumpels üben üben und nochmals üben (der Zeitfaktor ist in den Aktenvorträgen um einiges verschärft).

Zitat:
Oder ist das alles so mehr oder weniger ein Dünnbrettbohrer, wie die Mündliche im Ersten?
Kommt auf die Prüfer an... die meisten sind jedoch eher gnädig.

Also dann noch viel Spaß in der Wahlstation und viel Glück in der mündlichen Prüfung.

Siobhan
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:56
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AW: Mündliche Prüfung

Das hilft mir schonmal super weiter, danke.
Bei der Frage nach dem regelmäßigen Prüfungsstoff hat mich vorallem interessiert, ob der Schwerpunkt eher auf dem Prozessrecht/ Verfahrensrecht oder eben dem materiellem Recht liegt. Hatten jetzt im Anwaltskurs II mal als Bsp. eine Bewirkung einer Zwangssicherungshypothek gegen den Erben eines Gläubigers- also quer durch den Schönfelder von BGB über FamFG nach ZPO. Wenn das so der übliche Stoff ist, na dann ... .
Aktenvortrag hab ich nur einmal gemacht, da aber dann mit min. 1,5 Stündiger Vorbereitung. Das muss also npch trainiert werden. Die Bücher check ich mal die Tage
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 20:06
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AW: Mündliche Prüfung

Hi,

Zitat:
Bei der Frage nach dem regelmäßigen Prüfungsstoff hat mich vorallem interessiert, ob der Schwerpunkt eher auf dem Prozessrecht/ Verfahrensrecht oder eben dem materiellem Recht liegt.
Also, nachdem ich noch den Verbesserungsversuch nachgeschoben habe ist mein Fazit aus zwei durchgestandenen mündlichen Prüfungen der, dass es ein ganz authentischer Mix aus beidem ist. (okey die Prüferbesetzung war fast identisch)

Im Zivilrecht ging es im 1. Durchlauf um einen Prozess bezüglich verschiedener Baumängel in dem materielle als prozessuale Fragen zu beantworten waren. In der Abschlussfrage ging es beispielsweise ganz darum, ob in einem Urkundsverfahren das Gutachten eines Sachverständigen ein zulässiges Beweismittel wäre.

Im Verbesserungsversuch ging es irgendwie um eine Stromanlage(oder war es eine Heizung) für ein Häuschen mitten im Wald. Da hatte der beauftragte Handwerker aufgrund fehlerhafter Einschätzung jedenfalls eine nicht ausreichende Anlage eingebaut. Hier wurde seitens der Prüflinge der materiellrechtliche Teil als sehr viel schwieriger empfunden. (Genaugenommen hat eigentlich niemand die Lösung wirklich verstanden). Natürlich gab es auch hier prozessuale Fragen... fallen mir aber gerade nicht mehr ein.

In ÖR ging es beim ersten Durchlauf zunächst um das Aufenthaltsgesetz (eine Frau angelt sich im Urlaub einen Afrikaner, der kommt dann nach Deutschland, das Paar heiratet, dann wird sie seiner überdrüssig und lässt sich scheiden, er wird dann schließlich mit irgendwelchen Drogen erwischt und soll abgeschoben werden) und danach um das Tierschutzgesetz, weil die Frau beschließt sich von der Männerwelt abzukehren und keine Lust hat den Rasen zu mähen, will sie Schafe in ihrem Vorgarten haben...) Auch hier waren die gestellten Fragen ein guter Mix aus materiellrechtlichen und prozessualen Fragen.
Im Verbesserungsversuch ging es dann hauptsächlich um die Hundeverordnung und ich meine irgendwie auch um das Gewaltschutzgesetz . Ein blinder Ehemann hetzt den Blindenhund auf die Ehefrau. Diese wird lebensbedrohlich verletzt. Hund im Sinne der Hundeverordnung gefährlich? ect.


Im Strafrecht hat der Staatsanwalt des 1. Durchlaufs einen aktuellen Zeitungsartikel vorgelegt, in dem es um die vermeintliche Manipulation eines Stromzählers ging. Nachdem der mit Artikel mit Stromdiebstahl oder so überschrieben war... wollte er wissen inwiefern diese Einschätzung richtig war...

Was im zweiten Durchlauf Thema war, weiß ich leider gerade nicht mehr ...

Zitat:
Aktenvortrag hab ich nur einmal gemacht, da aber dann mit min. 1,5 Stündiger Vorbereitung. Das muss also npch trainiert werden
.
Auf jeden Fall! Ist ja schrecklich, dass ihr noch nicht mal in den AGs Aktenvorträge übt! Ohne Übung kann man das gar nicht, schließlich kann man ja gar kein Zeitgefühl entwickeln...

Für meinen ersten Aktenvortrag in der Zivilstation hab ich sechs Minuten gebraucht... und das zum großen Teil auch deshalb, weil ich in Panik darüber, dass mir die Zeit ausgehen könnte so schnell geredet habe, dass mich meine Einzelausbilderin kaum verstanden hat. Inhaltlich hat auch vieles gefehlt, da ich mir die Zeit der Vorbereitung vollkommen falsch eingeteilt hatte.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 20:43
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AW: Mündliche Prüfung

Ach ja, folgende Korrektur: im Strafrecht ging es gar nicht um Stromzähler sondern um Wasserzähler.. (irgendwie verkehrtherum eingebaut)
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  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 09:51
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AW: Mündliche Prüfung

Ok, dann werd ich mir nochmal Knöringer und Schmehl/Vollmer reinziehen und die Lerngruppe mit Aktenvorträgen nerven. Ist also doch alles ein bisschen krasser, wie anfangs vorgestellt...
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