Dies ist eine Diskussion zu Krankenversicherung / Bezüge während des Referendariats innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| Krankenversicherung / Bezüge während des Referendariats Hallöchen liebe Leute! Ich habe gestern Post vom Berliner Kammergericht erhalten. Tatsächlich kann ich bereits im Mai (ich hatte frühestens mit August gerechnet), mein Referendariat in Berlin aufnehmen. Mir drängen sich nun 2 Fragen eher pragmatischer Art auf: 1) Da ich Freiversuchler bin, habe ich bis heute meinen Studentenstatus behalten. Ich bin zwar selbst krankenversichert, zahle jedoch den Studentenbeitrag. Nach Berliner Recht, verzichtet man mit Aufnahme des Referendariats auf einen Verbesserungsversuch. Entsprechend werde ich mich exmatrikulieren lassen. Gibt es bei den Krankenkassen Sonderkonditionen für Referendare? Oder muss man 11-15% der Bezüge an Beitrag zahlen. Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus, und die Sachbearbeiterin am Telefon konnte mir auch wirklich nicht weiter helfen. 2) Werden die Bezüge: - am Anfang des Monats als Lebensunterhaltszuschuss ODER - am Ende des Monats als Vergütung gezahlt? Danke für eure Antworten. P.S: mir ist bewusst, dass die Zuständigen Stellen Informationsveranstaltungen abhalten, allerdings findet diese in meinem Fall nur 2 Tage vor Beginn statt. Zu diesen konkreten Themen ergab auch die Suchfunktion keine Treffer Danke nochmal! |
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| AW: Krankenversicherung / Bezüge während des Referendariats Keine Ahnung, wie das in Berlin läuft, aber so ists in Bayern: Als Referendar ist man Angestellter im öffentlichen Dienst ist muss als solcher seinen Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung prozentual vom Gehalt durch den Arbeitgeber abführen lassen. Die Rentenversicherung sieht allerdings so aus, dass während des Refs nix abgeführt wird und anschließend nachversichert wird, falls man nicht als Beamter im Staatsdienst verbleibt. Die Bezüge werden jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Krankenversicherung / Bezüge während des Referendariats Ist in Berlin ganz genauso
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| AW: Krankenversicherung / Bezüge während des Referendariats Im Saarland werden die Bezüge zum Monatsende ausbezahlt, der Beitrag zur Krankenversicherung wird vom Arbeitgeber - Dienstherr einbehalten und abgeführt. Man muss die üblichen Beiträge zahlen, je nach Wahl der Krankenkasse zwischen 11 und 14 Prozent. Da die Bezüge aber nicht hoch sind, fällt auch der Beitrag zur Krankenkasse ziemlich niedrig aus.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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