Dies ist eine Diskussion zu Kostenregelung und Baumbach innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| Kostenregelung und Baumbach Freunde, ich bin kurz davor jemanden zu schlagen! Folgenden Fall checke ich auch nach 2 Std überlegen nicht. K und B1 sind Halter von zwei bei einem Unfall beschädigten KFZ. An dem Wagen des K ist ein Schaden von 9.000 , an dem des B1 ein Schaden von 15.000 entstanden. K verklagt B1, B2 als Fahrer sowie B3, die Versicherung auf Zahlung von 9.000 . B1 erhebt Widerklage auf Zahlung von 15.000 sowie Drittwiderklage gegen DWB2 (Fahrer) und DWB3 (Versicherung). Das Gericht hält eine Verschuldensquote von 2/3 zulasten des DWB2 und 1/3 zulasten des B2 für angemessen. Wie lautet die Kostenentscheidung? Würde mich freuen, wenn Vorschäge kämen - allerdings fänd ich's auch gut, wenn Ihr mit dem SV nichts anfangen könnt ;o) Denn dann bin ich vielleicht doch nicht so blöd wie gedacht! Vielen Dank im Vorraus, Capt. America |
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