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Kostenregelung und Baumbach

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Alt 30.01.2008, 11:58
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Kostenregelung und Baumbach

Freunde,

ich bin kurz davor jemanden zu schlagen!
Folgenden Fall checke ich auch nach 2 Std überlegen nicht.

K und B1 sind Halter von zwei bei einem Unfall beschädigten KFZ. An dem Wagen des K ist ein Schaden von 9.000 €, an dem des B1 ein Schaden von 15.000 € entstanden.
K verklagt B1, B2 als Fahrer sowie B3, die Versicherung auf Zahlung von 9.000 €.
B1 erhebt Widerklage auf Zahlung von 15.000 € sowie Drittwiderklage gegen DWB2 (Fahrer) und DWB3 (Versicherung).
Das Gericht hält eine Verschuldensquote von 2/3 zulasten des DWB2 und 1/3 zulasten des B2 für angemessen.
Wie lautet die Kostenentscheidung?


Würde mich freuen, wenn Vorschäge kämen - allerdings fänd ich's auch gut, wenn Ihr mit dem SV nichts anfangen könnt ;o) Denn dann bin ich vielleicht doch nicht so blöd wie gedacht!

Vielen Dank im Vorraus,
Capt. America
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