Dies ist eine Diskussion zu Formulierung ungezählter Taten im Anklagesatz innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| Formulierung ungezählter Taten im Anklagesatz Wenn verschiedene Taten (immer derselbe Straftatbestand) stattgefunden haben, die zueinander in Tatmehrheit stehen, wie formuliert ein Staatsanwalt dies im abstrakten Anklagesatz seiner Anklage? (normalerweise heißt es ja "durch x selbstständige Handlungen", wobei anstelle von x die Anzahl der Taten genannt wird, die hier jedoch gerade unklar ist) |
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| AW: Formulierung ungezählter Taten im Anklagesatz Vielleicht so: "durch mindestens 12 selbstständige Handlungen..."
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Formulierung ungezählter Taten im Anklagesatz bin nicht sicher was du meinst.... ich würde es so formulieren: X wird angeklagt in dem Zeitraum vom 1.1.09- 12.12.09 in Beispieldorf durch 2000 selbsttändige Handlungen sich fremde bewegliche Sachen rechtswidrig zugeeignet zu haben. .... |
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| AW: Formulierung ungezählter Taten im Anklagesatz Es waren wohl mindestens 5 und maximal 13 Taten (es wurden immer verschiedene Geldbeträge erpresst, der Geschädigte hat den ungefähren Gesamtbetrag genannt, daraus hab ich mir die Taten errechnet). |
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| AW: Formulierung ungezählter Taten im Anklagesatz Zitat:
X wird angeklagt in dem Zeitraum vom 01.01.09 bis zum 12.12.09 in Beispieldorf durch mindestens 5 selbstständige Taten einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu ....... |
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