Dies ist eine Diskussion zu absichtlich Examensklausuren nicht bestehen..? innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| absichtlich Examensklausuren nicht bestehen..? Ich frage mich, ob / inwieweit es Sinn machen kann, bei den ersten Examensklausuren absichtlich nicht zu bestehen, und was die Vor- und Nachteile sind!? Beispiel: ---> Voraussetzungen: 1) die Lern-Vorbereitungen liefen nicht optimal (z.B. u.a. wegen Auslandsaufenthalt) und der Ref. ist derzeit deutlich unter seinem möglichen Wissensstand --> wenn er jetzt bestehen würde, würde er fast mit Sicherheit auch einen "Verbesserungsversuch" hinterher schieben 2) im Wiederholungsversuch ist die Gefahr, erneut nicht zu bestehen (dann unfreiwillig) sehr gering 3) notfalls gibt es auch noch einen dritten "Gnadenversuch" ---> Folgen / Vorteile: 4) als Nicht-Besteher kommt man in einen "Ergänzungsvorbereitungsdienst", der sehr lehrreich ist (wöchentlich 2 Klausuren!) 5) man wird über die längere Zeit weiterhin bezahlt (mit nur 7,5% Abzug vom Gehalt) 6) man spart weiterhin die 600,- Euro, die man sonst als Gebühr für einen Verbesserungsversuch gezahlt hätte .....insoweit scheint ja erstmal alles dafür zu sprechen? Andererseits ist es natürlich trotzdem irgendwo ein "Spiel mit dem Feuer"; ...und in der Personalakte macht es sich vielleicht auch nicht so gut, wenn man sieht, dass jemand "absichtlich nicht bestanden" hat?! (Dies könnte auch eine negative Rolle für die Bewertung für den "Gnadenversuch" spielen) Und ich frage mich vor allem auch: Wie bewerten mögliche Arbeitgeber ein solches Vorgehen? - eher positiv, weil derjenige seine Situation gut eingeschätzt und Mut bewiesen hat? - eher negativ, weil er zum regulären Zeitpunkt noch nicht fit war? - eher negativ, weil zunächst nur auffällt, dass jemand einfach nicht bestanden hat - und warum nicht, das fällt erstmal nicht auf!?
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| AW: absichtlich Examensklausuren nicht bestehen..? Mit dem Gedanken habe ich auch gespielt, ihn aber verworfen. Im Prinzip kann das OLG nichts dagegen unternehmen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: absichtlich Examensklausuren nicht bestehen..? Oh, interessanter Gedanke. Das müsste man eigentlich wirklich mal durchdenken. Andererseits gehört wirklich viel viel Mut dazu. Im Prinzip müsste man das während der ersten paar Klausuren entscheiden, je nachdem wie es läuft. Gibt es nicht eine Sperrklausel, wonach man durchgefallen ist, wenn man beide ÖR Klausuren vergeigt hat? Dann könnte man das quasi noch an den letzten beiden Tagen entscheiden. |
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| AW: absichtlich Examensklausuren nicht bestehen..? naja, ggfs. kannst du ja auch noch allein die Mündliche nicht-bestehen, wenn das von der Vorpunktzahl der Klausuren hin kommt. Ansonsten musst du mal in jeweiligen Juristenausbildungsgesetz deines Landes gucken, wie es aussieht, wenn man eine Klausur nicht mitschreibt. (In NRW reicht das meiner Erinnerung nach aus, um neu geladen zu werden - allerdings dann sofort nach der Wahlstation. ..alle Angaben ohne Gewähr! )"Eier, wir brauchen Eier!" - Oliver Kahn
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