Dies ist eine Diskussion zu Ablauf Referendariat (Ort, Zeit...) innerhalb des Forums Allgemeines Referendar-Forum
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| Ablauf Referendariat (Ort, Zeit...) Hallo! Einiges zum Ablauf der Referendarzeit ist mir irgendwie noch nicht klar. Folgendes habe ich aus den Informationen des LJPA (in diesem Fall Bayern) herausgelesen: Man bekommt für die Dauer des Referendariats bis zum Examen eine zentrale Stelle für die Arbeitsgemeinschaften durch das OLG zugewiesen. Die AGs sollen (außerhalb von Lehrgängen) pro Woche nicht mehr als drei Halbtage in Anspruch nehmen. Die Anwesenheit in der jeweiligen Station soll mindestens einen ganzen Tag pro Woche betragen. 1. Besteht außerhalb dieser Zeit Anwesenheitspflicht bzw. wo hält man sich in der restlichen Zeit der Woche auf? 2. Findet die Ausbildung in der jeweiligen Station immer im selben OLG-Bezirk wie derjenige der Arbeitsgruppe statt oder kann auch z.B. ein anderer Anwalt/anderes Gericht gewählt werden? 3. Gibt es die Möglichkeit, während des Referendariats den OLG-Bezirk (innerhalb des gleichen Bundeslands) zu wechseln? Vielen Dank. |
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| AW: Ablauf Referendariat (Ort, Zeit...) Ich kann nur die Frage 1 beantworten. Über die Anwesenheitspflicht entscheidet der jeweilige Ausbilder. Das ist, von Station zu Station, sehr unterschiedlich. Manchmal bekommt man eine Akte mit, und kann sich dann zu Hause damit beschäftigen. Es kann aber auch eine ganztägige Anwesenheit verlangt werden, z.B. in der Verwaltungsstation.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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