Dies ist eine Diskussion zu Zurück ziehen einer Anzeige innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Zurück ziehen einer Anzeige Meine Anliegen sieht folgender Maßen aus: ich und mein Freund haben meinen Ex Freund angeziegt, wegen 2 facher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Androhung einer Straftat. Nu ist es so, dass sich mein Ex Freund bei mir gemeldet hat, um das auf anderem Wege zu klären. Ich bin bereit ihm diese Chance zu geben, weil ich weiß, dass er schon 2 Jahre sitzen musste, wegen Raubüberfall und er ist erst im Februar diesen Jahres raus gekommen. Und eigentlich möchte ich ihm das ersparen. Ist es jetzt möglich diese Anzeige zurück zu ziehen? Und würden er dann trotzdem noch Konsequenzen tragen müssen, weil er wieder straffällig geworden ist? |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Bitte beachten sie die Forenregeln! Es dürfen lediglich Fragestellungen zu fiktiven Sachverhalten beantwortet werden. Dieses Thema wurde hier im Forum bereits desöfteren erörtert. Über die Suchfunktion können sie Einblick in die damaligen Diskussionen nehmen. Ihre Fragen sollten dort beantwortet werden können. MfG |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Ich gehe mal davon aus, dass es bei dem geschilderten Fall um einen rein fiktiven Fallhandelt!!! Handelt es sich um ein Offizialdelikt (wie z.B. Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Vergewaltigung, Tierquälerei, Urkundenfälschung etc.) so ist die Staatsanwaltschaft nach Erlangen der Kenntnis über den strafbaren Sachverhalt verpflichtet, diesen zu prüfen bzw. zu verfolgen. Daher kann die Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden. |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige achja und Fuchs !!! lass das Schlauschnacken bitte - dann antworte erst garnicht !!! ![]() oder verweise auf einen Link !!!!! |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Zitat:
Ach ja, und denk an die "Satzzeicheninflation"! MfG |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Seit wann sind Körperverletzung und Sachbeschädigung Offizialdelikte? Im übrigen gebe ich Fuchs und Rio recht. Die Forenregeln sind ja nicht zum Schmuck da, sondern sie haben eine Funktion, die Du, wenn Du Dich in Jura so gut auskennst, sicher gleich erkennen wirst Allein aus Rücksicht dem Administrator gegenüber müssen wird darauf bestehen, dass die Fragesteller sich an die Forenregeln halten.Gruß/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Zitat:
Und Stänkereien bitte erst ab hundert Beiträgen. |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Ich weiß, sorry!!!! :-( Besteht wirklich keine Möglichkeit, dass Person A die Anzeige zurück ziehen kann? Gruß Anica |
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| AW: Zurück ziehen einer Anzeige Zitat:
Aha, und wo in den Forenregeln steht das-wenn Ihr schon so Sattelfest seid ??? |
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