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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2006, 23:47
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Hallo!
Meine Anliegen sieht folgender Maßen aus: ich und mein Freund haben meinen Ex Freund angeziegt, wegen 2 facher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Androhung einer Straftat. Nu ist es so, dass sich mein Ex Freund bei mir gemeldet hat, um das auf anderem Wege zu klären. Ich bin bereit ihm diese Chance zu geben, weil ich weiß, dass er schon 2 Jahre sitzen musste, wegen Raubüberfall und er ist erst im Februar diesen Jahres raus gekommen. Und eigentlich möchte ich ihm das ersparen. Ist es jetzt möglich diese Anzeige zurück zu ziehen? Und würden er dann trotzdem noch Konsequenzen tragen müssen, weil er wieder straffällig geworden ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 00:40
Forum-Interessierte(r)
 
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Bitte beachten sie die Forenregeln!

Es dürfen lediglich Fragestellungen zu fiktiven Sachverhalten beantwortet werden.

Dieses Thema wurde hier im Forum bereits desöfteren erörtert.
Über die Suchfunktion können sie Einblick in die damaligen Diskussionen nehmen.
Ihre Fragen sollten dort beantwortet werden können.

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 01:26
Junior Mitglied
 
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AW: Zurück ziehen einer Anzeige

Ich gehe mal davon aus, dass es bei dem geschilderten Fall um einen rein fiktiven Fallhandelt!!!

Handelt es sich um ein Offizialdelikt (wie z.B. Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Vergewaltigung, Tierquälerei, Urkundenfälschung etc.) so ist die Staatsanwaltschaft nach Erlangen der Kenntnis über den strafbaren Sachverhalt verpflichtet, diesen zu prüfen bzw. zu verfolgen. Daher kann die Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 01:27
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achja und Fuchs !!!

lass das Schlauschnacken bitte - dann antworte erst garnicht !!!

oder verweise auf einen Link !!!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 06:37
Rio Rio ist offline
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Zitat:
Zitat von Pancake
achja und Fuchs !!!

lass das Schlauschnacken bitte - dann antworte erst garnicht !!!
Beachte du lieber die Forenregeln, bevor du einen solchen Ton anschlägst!

Ach ja, und denk an die "Satzzeicheninflation"!


MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 10:09
V.I.P.
 
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AW: Zurück ziehen einer Anzeige

Seit wann sind Körperverletzung und Sachbeschädigung Offizialdelikte?

Im übrigen gebe ich Fuchs und Rio recht. Die Forenregeln sind ja nicht zum Schmuck da, sondern sie haben eine Funktion, die Du, wenn Du Dich in Jura so gut auskennst, sicher gleich erkennen wirst Allein aus Rücksicht dem Administrator gegenüber müssen wird darauf bestehen, dass die Fragesteller sich an die Forenregeln halten.

Gruß/Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #7 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 10:15
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Zitat:
Zitat von Pancake
achja und Fuchs !!!

lass das Schlauschnacken bitte - dann antworte erst garnicht !!!

oder verweise auf einen Link !!!!!
Ich schließe mich meinen Vorrednern nachdrücklich an.

Und Stänkereien bitte erst ab hundert Beiträgen.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 11:26
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Ich weiß, sorry!!!! :-(
Besteht wirklich keine Möglichkeit, dass Person A die Anzeige zurück ziehen kann?
Gruß Anica
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  #9 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 13:05
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Zitat:
Zitat von snud
Und Stänkereien bitte erst ab hundert Beiträgen.

Aha, und wo in den Forenregeln steht das-wenn Ihr schon so Sattelfest seid ???
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  #10 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 13:12
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Das ergibt sich konkludent.
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