Dies ist eine Diskussion zu Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend ! innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend ! ich bin zur Zeit in der Ausbildung zur Arzthelferin und die Ärzte meiner Praxis planen nächste Woche ganztags, zusammen mit anderen Ärzten in den Streik zu treten. Nun wurde mir von den ärzten gesagt, dass ich MITSTREIKEN MÜSSE, weil die Praxis an diesem tag nicht geöffnet hat und man uns Arzthelferinen vonseiten der Ärzte gesagt hat, wir dürften an diesem Streiktag keinen Urlaub nehmen. Da ich es aber absolut nicht einsehe, mich an einem Streik zu beteiligen, der mich in keinster Weise direkt betrifft (ich bin Arzthelferin und keine Ärztin) und auch bitteschön selber bestimmen möchte wann ich streike, wollte ich fragen, ob das überhaupt rechtens ist, mich auf diese Art zum streiken zu verpflichten? Vielen dank schonmal für eventuelle Antworten |
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| AW: Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend ! Bitte die Forenregeln beachten. Ganz allgemein: Man mag mich korrigieren, aber natürlich ist eine Angestellte nicht zum Streik verpflichtet. Sie ist arbeitsbereit, der Arbeitgeber im Annahmeverzug, deshalb muß er zahlen. |
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| AW: Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend ! Ich habe keine Ahnung ... aber Kein AN kann zum Streiken gezwungen werden ( ... Du nimmst jetzt diese Trillerpfeife und diese Transparent.... und gehst nicht an deinen Arbeitsplatz ). Anderer Punkt: Ist das überhaupt ein Streik ? In der Regel bestreikt ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber. Also Ärzte ein Krankenhaus. Interessant wird die Konstellation bei kleinen Praxen: Gibt es z.B. 2 Ärzte in eine 2-Mann-Gemeinschaftspraxis und beide beschliessen nicht zu arbeiten, das heisst die selbstständigen AG selbst beschliessen nicht zu arbeiten .... scheint mir das kein Streik zu sein - oder ? Wenn in einer grösseren Praxis allerdings mehrere Angestellte streiken, so das ein Betrieb nicht möglich wäre, kann der AG - meine ich - prinzipiell mit einer Aussperrung reagieren. ( die Grundlagen dazu will ich mal aus Unwissendheit nicht erötern )Dann wäre für die Zeit der Aussperrung der AN nicht verpflichtet zu arbeiten, und der AG nicht verpflichtet Lohn zu zahlen. Und diese beträfe sehr wohl auch die arbeitswilligen AN - oder ist da jemand anderer Meinung? .... Nun noch ein andere Gedanke für "Staats-opfer": Wenn die Praxis - wie ich vermute - eher klein ist, könnte es für dein Seelenfrieden besser sein, du geht ein bischen mit spazieren, als dich auszugrenzen. Zudem geht es mittelbar ja auch um deinen Arbeitsplatz ...
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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