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Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend !

Dies ist eine Diskussion zu Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend ! innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 08.05.2006, 17:38
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Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend !

Hallo,
ich bin zur Zeit in der Ausbildung zur Arzthelferin und die Ärzte meiner Praxis planen nächste Woche ganztags, zusammen mit anderen Ärzten in den Streik zu treten.
Nun wurde mir von den ärzten gesagt, dass ich MITSTREIKEN MÜSSE, weil die Praxis an diesem tag nicht geöffnet hat und man uns Arzthelferinen vonseiten der Ärzte gesagt hat, wir dürften an diesem Streiktag keinen Urlaub nehmen.
Da ich es aber absolut nicht einsehe, mich an einem Streik zu beteiligen, der mich in keinster Weise direkt betrifft (ich bin Arzthelferin und keine Ärztin) und auch bitteschön selber bestimmen möchte wann ich streike, wollte ich fragen, ob das überhaupt rechtens ist, mich auf diese Art zum streiken zu verpflichten?
Vielen dank schonmal für eventuelle Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2006, 17:49
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AW: Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend !

Bitte die Forenregeln beachten.

Ganz allgemein:
Man mag mich korrigieren, aber natürlich ist eine Angestellte nicht zum Streik verpflichtet. Sie ist arbeitsbereit, der Arbeitgeber im Annahmeverzug, deshalb muß er zahlen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2006, 20:30
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AW: Zum mitstreiken verpflichtet? ! dringend !

Ich habe keine Ahnung ... aber

Kein AN kann zum Streiken gezwungen werden ( ... Du nimmst jetzt diese
Trillerpfeife und diese Transparent.... und gehst nicht an deinen Arbeitsplatz ).

Anderer Punkt:

Ist das überhaupt ein Streik ?

In der Regel bestreikt ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber.
Also Ärzte ein Krankenhaus.

Interessant wird die Konstellation bei kleinen Praxen:
Gibt es z.B. 2 Ärzte in eine 2-Mann-Gemeinschaftspraxis und beide beschliessen
nicht zu arbeiten, das heisst die selbstständigen AG selbst beschliessen nicht zu
arbeiten .... scheint mir das kein Streik zu sein - oder ?

Wenn in einer grösseren Praxis allerdings mehrere Angestellte streiken, so das
ein Betrieb nicht möglich wäre, kann der AG - meine ich - prinzipiell mit einer Aussperrung
reagieren. ( die Grundlagen dazu will ich mal aus Unwissendheit nicht erötern )

Dann wäre für die Zeit der Aussperrung der AN nicht verpflichtet zu arbeiten, und der
AG nicht verpflichtet Lohn zu zahlen.
Und diese beträfe sehr wohl auch die arbeitswilligen AN - oder ist da jemand anderer
Meinung?

....

Nun noch ein andere Gedanke für "Staats-opfer":
Wenn die Praxis - wie ich vermute - eher klein ist, könnte es für dein Seelenfrieden
besser sein, du geht ein bischen mit spazieren, als dich auszugrenzen.
Zudem geht es mittelbar ja auch um deinen Arbeitsplatz ...
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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