Dies ist eine Diskussion zu Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Eine Frage. Frau A. hat ein Geschenk aus Norwegen erhalten, welches Sie nun beim Zollamt abholen soll/muss. Sie hat nichts gekauft o.ä., sondern ein Geschenk erhalten, was nun anscheinend verzollt werden muss. Es ist wahrscheinlich ein Geschenk im Wert zw. 200-400 . 1. Was passiert, wenn Frau A. die 7 Tage Abholfrist nicht einhält, da es für Sie unmöglich ist, das Paket abzuholen in der Zeit? Wird es zurück gesendet? 2. Wieviel Geld wird sie ungefähr bezahlen müssen? 3. Glauben die Frau A. überhaupt, dass es sich um ein Geschenk handelt? |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Das wird sicherlich problematisch werden, da man ja beim Zoll meist eine Quittung oder Rechnung vorzeigen muss, um etwahige Steuer zu berechnen. Typischerweise wird man soetwas bei nem Geschenk ncht haben. Kannste dir jetzt sicherlich ausrechnen, wie oft die Beamten beim Zoll die "Ausrede" es handele sich um ein Geschenk hören. |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Ja eben. Meine Frage ist ja nur, ob es dann zum Absender zurück geht. Das wäre Frau A. ja egal. |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Spielt es denn überhaupt eine Rolle ob es ein Geschenk ist? Meines Wissens ist die Höhe des Zolls nur vom Warenwert und der Warenkategorie abhängig. Wenn das Paket nicht abgeholt wird, so wird es an den Absender zurück gehen und es fällt mangels Einfuhr auch kein Zoll an.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Ja klar. Die Höhe einer Ware lässt sich aber anhand einer Rechnung bestimmen. Wenn man da zum Zoll muss, sagen die einem immer, man solle eine Rechnung mitbringen. Üblicherweise hat man bei einem Geschenk eine solche nicht. Eine solche Schutzbehauptung ist den Beamten aber sicherlich bekannt- die ziehen sich ja ihre Hosen auch nciht mit der Kneifzange an ![]() Ich würde aber meinen ***** drauf verwetten, dass man auch eine Verwahrung der Ware beim Zollamt beantragen kann (also falls man nicht da ist und das Paket später abholen will). Wird aber sicherlich was kosten... |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Man sollte es kaum glauben, aber die Zöllner sind echt pfiffig darin mittels modernster Kommunikationssysteme den Wert einer Ware recht genau bestimmen zu können, unabhängig davon ob eine Rechnung vorliegt und was diese ausweist. Die Behauptung, es sei ein Geschenk und deshalb habe man keine Rechnung ist vermutlich im Vergleich zu manchen vorgelegten Rechnungen die kleinere Lüge.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Da das Geschenk aus Norwegen kommt, konnte es auch eine Wallfischflosse sein, oder zumindest ein Wallfischauge? Somit würde man bestimmt in Japan nachfragen, wie derzeit der Kilopreis steht??? Ich würde jedenfalls kein Geschenk beim Zoll holen, wenn ich nicht genau wüsste, ob es sich rechnet! Selbst hatte ich immer Glück aus den fernen Osten, da deutlich "Gift" darauf stand. 2 Stangen Zigaretten und eine Tafel Schokolade aus Polen kosteten mich dagegen 73 Zollgebühren, wobei Schokolade und 50 Stk. Zigaretten "frei" waren. Hätte ich den Inhalt gekannt, hätte ich die Annahme verweigert!
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Zitat:
Das müsste einem der Zoll doch sagen können was drinnen ist ...
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Zitat:
![]() Ich kann da auch nur aus Erfahrung sprechen- mir wurde immer gesagt, ich solle eine Rechnung mitbringen wegen des Wertes... |
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| AW: Zollamt - Frau A. kann das Paket nicht abholen - was nun? Zitat:
Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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