Dies ist eine Diskussion zu Wie´ist fiktiver Satz zu bewerten innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Wie´ist fiktiver Satz zu bewerten wie wäre folgender fiktiver Sacgverhalt zu bewerten: Herr x bekommt von einem Anwalt ein strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem bestimmten Sachverhalt. Der RA droht Herrn x, falls er mit diesem Schreiben zu seinem Rechtsbeistand geht oder es von diesem beantworten läßt, erfolge sofortige Klage. Verhält sich der RA damit korrekt? Dieser Fall ist konsturiert und überspitzt, dass möchte ich nochmal betonen. Lokaljournalist |
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| AW: Wie´ist fiktiver Satz zu bewerten Klage einreichen kann man prinzipiell immer, wenn man meint, dass ein Sachverhalt gerichtliche Klärung braucht. An was der RA nun fest macht, ob er Klage einreichen wird oder nicht (und vor allem welche), ist seine persönliche Entscheidung. Das Verhalten des RAs könnte zwar u. U. den Tatbestand der Nötigung erfüllen, aber selbst wenn, wäre vermutlich schon das Beweisproblem die erste Hürde (schriftlich wird der RA dies ja sicher nicht so benannt haben). X sollte diese Drohung am besten komplett ignorieren und sich bezüglich Abgabe der Unterlassungserklärung bzw. Einschaltung des Rechtsbeistandes so entscheiden, wie er es ohne die Drohung getan hätte. Rechtsbeistand dürfte aber u. U. nicht verkehrt sein, gerade weil die Gegenseite offenbar eine gewisse Überrumpelung für nötig hält, um das Anliegen in ihrem Sinne abzuschließen. |
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| AW: Wie´ist fiktiver Satz zu bewerten Ich weiß selbst, dass es sehr dünn wäre. Allerdings muss man andererseits sehen, dass in Deutschland Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege gelten und demzufolge ohne Auftrag tätig werden können, was regelmäßig bei Abmahnanwälten auch der Fall ist. In dieser besonderen Position würde ich deshalb eine Verwerflichkeit des Tuns nicht völlig ausschließen wollen. |
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| AW: Wie´ist fiktiver Satz zu bewerten |
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