
10.03.2008, 22:30
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Feb 2008
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| Wie dem Instanzenweg nachgehen Beim schreiben meiner Hausarbeit bin ich auf einige interessante Spuren gestossen, die im Pingpongmuster zwischen BGH und OLG verlaufen. Bei der Spurensuche bin ich schon darauf gekommen, dass aufgehobene Urteile schlicht unauffindbar sind. Ex-tuc vernichtet quasi
Nur wie finde ich das auf den Verweis zurück an die Revision folgende Urteil? Es scheint wohl nicht üblich zu sein irgendwo das Aktenzeichen vom BGH zu vermerken, so dass es beim fraglichen OLG durch die Volltextsuche zu finden wäre.
Es muss doch aber irgendeinen Ariadnefaden geben, der die Urteile verbindet!?! |