Dies ist eine Diskussion zu Werkvertrag, schriftliche Vereinbarung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Werkvertrag, schriftliche Vereinbarung A und B schließen einen Werkvertrag ab. in dem vertrag vereinbaren sie, dass sie sich nochmal für einen besichtigungstermin treffen werden. Dort soll eine schriftliche erklärung über die zufriedenheit des bestellers angefertigt werden. Erst dann soll der Besteller das Entgelt bezahlen. Außerdem sollen änderungen des vertrages schriftlich erfolgen. B geht jedoch schon vorher zu A und gibt ihm das geld. Später stellt sich heraus, dass das Werk mangelhaft ist. Wie muss ich die Abnahme behandeln? EIgentlich liegt eine konkludente abnahme vor (durch das bezahlen) aber dann ist da ja noch die vertragliche vereinbarung... |
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