Dies ist eine Diskussion zu Welche Art von Vertrag bei Teilnehmeranmeldung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Welche Art von Vertrag bei Teilnehmeranmeldung ich versuche herauszufinden, welche Art von Vertrag es ist, wenn man sich zu einem Volkslauf anmeldet. (Sportrechtseminararbeit) Wann genau kommt der Vertrag zu Stande? Ist die Ausschreibung bereits eine Willenserklärung des Veranstalters? Gilt die Absendung der Anmeldung per Webseiten-Forumular als verbindliche Willenserklärung oder ist dies erst der Fall, wenn auch das Geld überwiesen wurde. Vielen Dank für Eure Unterstützung! Gruß Sebastian |
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