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Weiterleitung von Prüfbescheinigung der Polizei

Dies ist eine Diskussion zu Weiterleitung von Prüfbescheinigung der Polizei innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 25.03.2006, 23:05
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Weiterleitung von Prüfbescheinigung der Polizei

Mein Sohn wurde am 23.02.06 von der Polizei mit seinem 50er Roller aufgehalten. Wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis und technisch vorgenommener Mängel. Habe bis zum 15.03.06 zeit gehabt um diese Mängel zu beheben. Habe den Roller am 01.03.06 bei TÜV ohne Mängel vorgestellt, und die Bescheinigung bei der Polizei am 04.03.06 abgegeben. Daraufhin wurde mir zugesagt, das es unverzüglich an den Kollegen weiter gegeben würde. Das ist leider erst fast 2 Wochen später geschehen.
Jetzt haben wir von der Staatsanwaltschaft eine Strafe bekommen weil wir (angeblich) diese Unterlagen nicht abgegeb hätten. Was können wir tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2006, 23:27
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AW: Weiterleitung von Prüfbescheinigung der Polizei

Normalerweise wird der Eingang eines erledigten Mängelberichtes dokumentiert.
Scheinbar ist dies im vorliegenden Fall nicht geschehen.
Leider wird es schwer sein, den bestehenden Fehler glaubhaft der Polizeistelle zuzuschreiben.
Trotzdem sollten sie sich mit Bezug auf die schuldhafte Verzögerung durch die Polizei an die StA wenden.
Vielleicht zeigt man sich mit Hinblick auf die zuerwartende Strafe aufgrund des Fahrens ohne FE gnädig.

Nebenbei:

Bitte beachten sie beim nächsten Mal die Forenregeln!

MfG
__________________
Das ist nur meine bescheidene Meinung
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