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Was passiert, wenn 18jähriger...

Dies ist eine Diskussion zu Was passiert, wenn 18jähriger... innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 04.03.2008, 14:32
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Was passiert, wenn 18jähriger...

Hallo,

ich habe eine Frage zum Wehrrecht:

angenommen Schüler A - inzwischen 18 Jahre alt - hat einen Hauptwohnsitz in Österreich, da er dort Leistungssport betreibt. Da er sein Abitur noch in Deutschland macht, hält er sich derzeit nie zusammenhängend mehr als drei Monate in Österreich auf.

Nun fällt die voraussichtliche Aufnahme ins österreichische Nationalteam so ungünstig, dass A vermutlich gleichzeitig oder kurz davor in D zum Wehrdienst einberufen wird. Damit wäre es für A unmöglich seinen Leistungsport auf dieser Ebene weiter auszuüben, was gleichbedeutend mit einem Ausschluss aus dem Nationalteam wäre...

Welche Möglichkeiten hat A? Kann er wegen Zugehörigkeit zum A-Kader Österreichs vom Grundwehrdienst in D zurückgestellt werden? Würde eine Genehmigung erteilt, wenn er ganz nach Österreich zieht und dort Studium und Leistungssport miteinander vereinbart?

Wie sieht es im gleichen Fall mit einer Rückstellung vom Grundwehrdienst aus, wenn er in München studiert und in Tirol trainiert?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
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