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Was kann man mit einer 4 im StE machen?

Dies ist eine Diskussion zu Was kann man mit einer 4 im StE machen? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 13:57
Boardneuling
 
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Was kann man mit einer 4 im StE machen?

Hallo,

ich habe nichts Besseres gefunden, deswegen schreibe ich das mal hier rein.

Es geht um eine Bekannte, die Jura studiert hat. Sie hatte während des Studiums meistens ordentliche Noten, also oft so zwischen 12 und 6 Punkten. Sie kann Jura eigentlich auch richtig gut, hat juristische Texte fast immer am schnellsten verstanden und in der Lerngruppe gab es nur Leute, die später ein befriedigend oder besser bekommen haben. Dann hat sie sich für das 1. Staatsexamen angemeldet (2006/2007). Das war die Zeit in NRW, wo sich aufgrund einer Studienordnungsänderung (Hausarbeit im Examen gestrichen) Tausende fürs Staatsexamen angemeldet haben und die Prüfungen völlig überfüllt waren. Sie wollte eigentlich im August schreiben, wurde aber Monat für Monat nach hinten gelost, was für ihre Vorbereitung und ihre Nerven die Hölle war. Dann erfuhr sie Anfang Februar des nächsten Jahres, dass sie in 3 Wochen die Klausuren schreibt. Sie hat den letzten regulären Termin zugelost bekommen, in dem hauptsächlich Kranke, Wiederholer, Abbrecher und sogar schon Schreiber nach der neuen Studienordnung saßen.
Warum auch immer waren vier von fünf Klausuren ziemlich schwer, keine "normalen" Fälle, z.B. in Ö ein Antrag nach § 47 VwGO (Bebauungsplan etc.), wo im Rep noch erklärt wurde, den brauche man nicht zu lernen, da der nie drankomme. Als Hausarbeit hat sie Strafrecht gewählt und eine sechsteilige Aufgabe bekommen mit STPO Zusatzteil, ein Riesending. Und sie hat, wie es ihre Art ist, die HA ganz allein ohne jede fremde Hilfe geschrieben. Das kann man natürlich naiv nennen, man kann aber auch sagen, dass alle Juristen ihre HA allein schreiben sollten, da nur dies gerecht und fair ist und dass gerade Juristen sich an sowas besonders halten sollten.
Jedenfalls bekam sie für ihre 150 seitige HA 4 Punkte, da viele Ausführungen "zu kurz" waren. Insgesamt kam sie damit auf 2,4, da der Termin wohl auch sehr hart bewertet wurde (man munkelte, dass man bei diesem Termin von hauptsächlich Wiederholern, Abbrechern und Kranken besonders hart aussieben wollte, keine Ahnung, ob das stimmt).
Dann bekam sie eine mündliche Prüfung zugeteilt, in der ein Kopf-ab- Prüfer saß, der sich jede Prüfung jemanden raussucht, den er runterputzt. Und als er zur Prüfung kam, hat er als erstes die Mitarbeiter des Prüfungsamtes angeschnauzt, weil sie ihm einen so großen Termin gegeben haben, wo er doch um 14 ? Uhr einen ganz wichtigen Termin habe, außerdem habe er durch die Studentenschwemme bei den Prüfungen (s.o. Studienordnungsänderung) eh zu viele Prüfungen in den letzten Monaten. Dann wollte er alle vier Prüfungen ohne Pause durchziehen und meine Bekannte hat da (natürlich...) widersprochen. Damit war das Feindbild klar, da sie Recht hatte und man den Prüflingen eine Pause gewähren muss. Dann startete er mit einem unbekannten Erbrechtsfall, gemischt mit Handelsrecht. Da meine Bekannte nach kurzer Zeit ins Schwimmen geriet (wie alle anderen auch), brüllte er sie an: "Sie habe das Niveau eines Hauptschülers, sie solle ihn anschauen, sie solle sich gerade hinsetzen" etc, dazu schnaubte oder lachte er über ihre Antworten (auch bei den anderen drei Prüfungen). Daher weigerte sie sich ihm weiterhin zu antworten und versuchte komplett aus der Prüfung auszusteigen, wobei ihr erklärt wurde, wenn sie das mache, dann fliege sie für immer raus. Also blieb sie drin und versuchte in den anderen Prüfungen zu punkten. Am Ende wurden die Prüflinge wegen der Notenberatung rausgeschickt und nach 5 ! min wieder reingerufen. Zwei fielen durch, eine bekam ein ausreichend, meine Bekannte insgesamt ein 4,0. In BGB 0 Punkte, in StPO z.B. 7 Punkte, obwohl sie bis auf eine alle Fragen beantworten konnte (da alle im Protokoll). Dann
sauste der Kopf-ab-Prüfer davon, er hatte ja noch den wichtigen Termin. Der junge Ö-Prüfer sagte hinterher, dass alles habe ihm sehr Leid getan, aber er habe gegen die anderen zwei Prüfer nichts machen können.
Jedenfalls ist meine Bekannte gegen diese Note vorgegangen. Ihr wurde gesagt, dass der Prüfer nicht mehr zu Prüfungen eingeladen werde, aber an der Note könne man nichts mehr machen, dies seien Tatsachenentscheidungen, außerdem könnte sie nichts beweisen. Die Bewertungen der Klausuren seien zwar hart, aber das könne man gerade noch so geben.
Sie hat Anwälte, Professoren und Repetitoren fragen lassen, und eigentlich alle waren der Ansicht, dass sie zweimal richtig Pech gehabt habe und dass sie auf jeden Fall besser sei als 4,0. Aber das Prüfungsrecht sei so schlecht, da käme man nur sehr schwer gegen an und sie solle froh sein, dass sie bei der Sachlage überhaupt durchgekommen sei.
Meine Bekannte ist wegen allem schwer krank geworden, schwere Depressionen, Suizidgefährdung, posttraumatische Belastungsstörung. Nach drei Jahren Behandlung geht es ihr wieder besser, aber sie weiß nun nicht, was sie beruflich machen soll. Sie meint, mit 4,0 sei ihre berufliche Zukunft ruiniert, niemand würde sie einstellen. Jeder im Referendariat würde die schlechte Note kennen und sie für unfähig halten. Außerdem habe sie große Angst, dass ihr im 2. StE nochmal so etwas passiert.

Die Therapeuten meinen, dass man sie nicht für unfähig hält, nur weil sie ein 4,0 habe. Sie können doch in der Praxis und bei neuen Klausuren beweisen, dass sie es doch draufhat. Und dann wäre den Leuten das 4,0 egal. In der Praxis seien Noten dann später eh nicht mehr wichtig. Keiner der Ausbilder im Referendariat kenne ihre Note, mit einem guten zweiten Staatsexamen könne sie fast noch jeden Job machen, da das Zweite wichtiger sei. Jeder Jurist wisse, dass man Pech im Staatsexamen haben könnte und dass die Noten öfters völlig unfair und willkürlich verteilt würden. Und so ein großes Pech wie in der ersten Prüfung habe kein Mensch zweimal.
Aber das glaubt sie alles nicht. Sie will nicht in einem "System" arbeiten, wo so eine Ungerechtigkeit zugelassen wird.

Deswegen wollte ich hier mal nachfragen, welche Aussagen ihr bestätigen könnt. Ist man mit einem 4,0 gescheitert und muss sich vor allen anderen Juristen schämen? Was kann man mit einem 4,0 noch machen (außer Ref.)?

Bitte, mir geht es nicht um eine juristische Bewertung der Prüfung, da sind alle Fristen lange vorbei und sie hat verloren (warum auch immer). Außerdem versichere ich, dass die Angaben oben der Wahrheit entsprechen (soweit man das bei einem Aufschreiben aus dem Gedächtnis versichern kann).

Vielen, vielen Dank für jeden Ratschlag!

Viele Grüße
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Alt 24.09.2010, 17:52
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AW: Was kann man mit einer 4 im StE machen?

Zitat:
Zitat von Präriehund Beitrag anzeigen
Die Therapeuten meinen, dass man sie nicht für unfähig hält, nur weil sie ein 4,0 habe. Sie können doch in der Praxis und bei neuen Klausuren beweisen, dass sie es doch draufhat. Und dann wäre den Leuten das 4,0 egal. In der Praxis seien Noten dann später eh nicht mehr wichtig. Keiner der Ausbilder im Referendariat kenne ihre Note, mit einem guten zweiten Staatsexamen könne sie fast noch jeden Job machen, da das Zweite wichtiger sei. Jeder Jurist wisse, dass man Pech im Staatsexamen haben könnte und dass die Noten öfters völlig unfair und willkürlich verteilt würden.
Genau so ist es!!!

Wenn Ihre Bekannte aber nicht mehr an sich glaubt, dann wird es sehr schwer, ihr zu helfen.

Ein Jurist muss auch zu einem guten Teil an sich glauben und in erster Linie selbst überzeugt sein, dass er etwas bewirken kann. Sonst steht er auch später die Praxis nicht durch.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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