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Was kann man bei folgenden fiktiven Fällen machen?

Dies ist eine Diskussion zu Was kann man bei folgenden fiktiven Fällen machen? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 01.11.2008, 20:55
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Lightbulb Was kann man bei folgenden fiktiven Fällen machen?

Guten Abend,

1. fiktiver Fall:
Die Eltern eines Kindes lassen sich scheiden. Das Kind lebt bei der Mutter und der Vater ist ausgezogen. Die Mutter verlangt keine Unterhaltszahlung vom Vater. Als das Kind dann völljährig wird, entschließt er sich von seinem Vater Unterhalt zu verlangen. Die Mutter findet das gerechtfertigt und unterstützt ihn dabei auch.

Nach langer Diskussion, zahlt der Vater Unterhalt. Ein Betrag wurde ausgemacht. Kind und Vater unterschreiben einen schriftlichen Vertrag dass sich beide bereit erklären bis zu einem bestimmten Zeitpunkt diesen Betrag zu zahlen, bzw. zu erhalten. Kann er so einen Vertrag überhaupt abschließen? Und hat das Kind die möglichkeit den Vertrag vor der Frist aufzulösen weil er mehr Unterhalt möchte?


2. fiktiver Fall:
Ein 16 jähriges Mädchen lebt bei ihrer Mutter. Ihre Eltern leben getrennt. Nun muss die Mutter aus privaten Gründen in psyachtrische Behandlung. Der Vater will nicht dass seine Tochter alleine in der Wohnung lebt. Das Mädchen befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis. Kann das Mädchen alleine in der Wohnung leben? Oder muss sie zu Ihrem Vater? Kann der Vater entscheiden was passiert?

Danke und schönes Wochenende noch
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