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Was heißt "überdurchschnittliches Examen" in Stellenanzeigen?

Dies ist eine Diskussion zu Was heißt "überdurchschnittliches Examen" in Stellenanzeigen? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 22:46
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Was heißt "überdurchschnittliches Examen" in Stellenanzeigen?

....bei meiner bisherigen Recherche im Netz bin ich diesbezüglich auf widersprüchlichen Aussagen getroffen; daher stelle ich die Frage hier..


"Überdurchschnittliches Examen" =

a) Prädikatsexamen = VB oder besser

oder

b) "über dem Durchschnitt", also z.B. auch 8 Punkte...?!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 07:54
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AW: Was heißt "überdurchschnittliches Examen" in Stellenanzeigen?

damit ist fast immer VB und besser gemeint. Es hilf ein Anruf beim Inserenten.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 09:00
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AW: Was heißt "überdurchschnittliches Examen" in Stellenanzeigen?

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
damit ist fast immer VB und besser gemeint. Es hilf ein Anruf beim Inserenten.
Zustimmung - nur hätte ich das "fast" weggelassen....
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 17:03
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AW: Was heißt "überdurchschnittliches Examen" in Stellenanzeigen?

...man liest aber auch öfters
"überdurchschnittliche Examen (mindestens befriedigend)";

....heißt das soviel wie "VB, wenn's sein muss nehmen wir aber auch 'befriedigend'"?! ^^
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