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Verwechslung

Dies ist eine Diskussion zu Verwechslung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 22:47
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Verwechslung

Hallo !!
Ich habe eine Frage :

Alois aus Landshut verlebt ein paar Tage in Köln. In einer Gaststätte bestellt er sich von der Speisekarte für 2,50€ einen "halvenHahn". Als der Köbes ihm ein Käsebrötchen servieren möchte, protestiert er lautstark. Er meint, er hätte schließlich einen halben Hahn bestellt.Der Kellner klärt ihn auf, dass keine Verwechslung vorliege und ein halver Hahn in Köln nun mal ein Käsebrötchen sei.

Was kann Alos machen ??

Hat dies was mit §119 BGB zu tun ??

Danke für Eure Hilfe.
MfG
Annett Hartig
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 22:51
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AW: Verwechslung

Zitat:
Zitat von hartig_a
Hallo !!
Ich habe eine Frage :

Alois aus Landshut verlebt ein paar Tage in Köln. In einer Gaststätte bestellt er sich von der Speisekarte für 2,50€ einen "halvenHahn". Als der Köbes ihm ein Käsebrötchen servieren möchte, protestiert er lautstark. Er meint, er hätte schließlich einen halben Hahn bestellt.Der Kellner klärt ihn auf, dass keine Verwechslung vorliege und ein halver Hahn in Köln nun mal ein Käsebrötchen sei.

Was kann Alois machen ?? VORHER mit dem Lokalkolorit anfreunden?

Hat dies was mit §119 BGB zu tun ?? Kann ich leider nicht beantworten...

Danke für Eure Hilfe.
MfG
Annett Hartig
Frage: muss man SOWAS wirklich lernen? Ich mein, kommt das auch in der Praxis vor?

Sorry, Annett, ich bin unbedarft

Dopamin
__________________
Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 23:11
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AW: Verwechslung

Wenn jemand aus dem "Süden" den für hn üblichen Sprachstil im "Westen" verwendet und etwas anderes, als er es sich vorstellte serviert bekommt, kann er sich auf einen Erklärungsirrtum berufen, § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB.
__________________
Gruß
Daniel

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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 18:40
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AW: Verwechslung

Das glaube ich nicht, denn diese Frage stammt aus der Fernakademie Hamburg.
Kommt bei der Rechtskunde 3 Allgemeiner Teil BGB vor.

Das sind zum Teil Fragen , die mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun haben.

Danke für Eure Hilfe

MfG
Annett Hartig
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