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Vertragsrecht Fitnessclub

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht Fitnessclub innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 07.11.2009, 10:36
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Vertragsrecht Fitnessclub

Hallo,

mal angenommen A hätte mit B ein Vetrag über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessclub über den Zeitraum von einem Jahr. A hat diesen Fitnessclub die ersten Monate noch rege besucht, und bedingt durch mehrmaligem Arbeitgeberwechsel keine Zeit mehr den Club aufzusuchen. Trotzdem zahlt A seine Beiträge, wenn auch manchmal etwas verspätet an B. Bei einem Gespräch in dem Club wird A dann mündlich mitgeteilt, das B den Vetrag aufgrund von 2 rückständigen Beiträgen gekündigt hat und es keiner schriftlichen Kündigung mehr bedarf. Aufgrund von Unstimmigkeiten zu Zahlungen fordert A eine Auflistung über Zahlungen an B. Diese erreichen jedoch erst nach mehrmaliger Aufforderung und häufigen Unstimmigkeiten nach fast 4 Monaten A. Inzwischen erhält A Zahlungsaufforderungen für Beiträge, die über die Mitgliedschaft von einem Jahr hinausgehen. Auf Nachfrage bei B hat sich der Vetrag bei B um ein weiteres Jahr verlängert, da keine schriftliche Kündigung bei B eingegangen und auch keine Kündigungsbestätigung versendet worden sei. B beruft sich auf die nicht erfolgte schriftliche Kündigung und will von dem Gespräch im Club nichts mehr wissen. Auch die Aussage des Mitarbeiters zu der automatischen Kündigung nach 2 rückständigen Beiträgen soll nicht getätigt worden sein.

Welche Möglichkeiten hätte A vorzeitig aus dem Vetrag heraus zu kommen? Hätte B beim Besuch im Club und dem Gespräch mit der Managerin nicht die Pficht gehabt auf die schriftliche Kündigung hinzuweisen und die Aussage des Mitarbeiters zu widerrufen? Die Zeit für eine schriftliche Kündigung wäre auf jedem Fall vorhanden gewesen, da zwischen Ablauf des 1 Jahres und Besuch ca 3 Monate gelegen haben...
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 11:17
V.I.P.
 
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AW: Vertragsrecht Fitnessclub

mal angenommen A hätte die Suchfunktion des Forums genutzt, hätte er bereits die passenden Infos
http://www.juraforum.de/forum/search...archid=3452806
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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