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vereidigung: rechte hand heben warum?

Dies ist eine Diskussion zu vereidigung: rechte hand heben warum? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2006, 16:34
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vereidigung: rechte hand heben warum?

Hallo zusammen,

hab mal eine frage die mir die weiten des internets nicht beantworten konnten. Also:

warum hebt man, wenn man vereidigt wird die rechte hand was hat das für eine bedeutung?

vielen dank schonmal

gruß Lester
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2006, 17:07
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AW: vereidigung: rechte hand heben warum?

Das Erheben der Hand ist zwar vorgeschrieben, jedoch kein wesentlicher Bestandteil der Eidesleistung. Es ist rein symbolisch und soll der Bekräftigung dienen sowie die besondere Bedeutung der Eidesleistung verdeutlichen. Aufgrund des symbolischen Charakters kann das Erheben der Hand deshalb auch nicht erzwungen werden. Andere symbolische Handlungen, wie z.B. das Niederknien oder Handauflegen auf die Bibel oder den Koran sind im gleichen Maße zulässig.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2006, 16:56
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AW: vereidigung: rechte hand heben warum?

Darf man die Vereidigung aus religiösen Gründen verweigern ?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2006, 18:13
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AW: vereidigung: rechte hand heben warum?

Zitat:
Zitat von Matahari
Darf man die Vereidigung aus religiösen Gründen verweigern ?
Hier greift § 65 StPO ein:
Zitat:
§ 65 StPO
(1) Gibt ein Zeuge an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er die Wahrheit der Aussage zu bekräftigen. Die Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Zeuge hinzuweisen.
(2) Die Wahrheit der Aussage wird in der Weise bekräftigt, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
"Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf spricht:
"Ja".
(3) § 64 Abs. 3 gilt entsprechend.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.09.2006, 08:29
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AW: vereidigung: rechte hand heben warum?

Danke schön.
Es ist eine zufriedenstellende Antwort, eine befreiende Lösung.
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