
28.05.2011, 16:14
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| Unvereidigte Falschaussage Hallo. Mal angenommen ein Junge A (19 Jahre) hat Junge B (16 Jahre)über Monate erpresst und beklaut. Junge B erstattet anzeige und Junge A wird festgenommen. Junge B hat sich aus wut, dass er sich das gefallen lassen hat, sich selbst geschlagen. Weil es ihm peinlich war hat er bei der Polizei erzählt dass dass es Perso A war. Bei Gericht hat person B dann erzählt dass es doch jemand anderes war. Jetzt wird Person B wegen unvereidigter Falschaussage Angeklagt. Was erwartet Ihn für eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht?
Mit freundlichen Grüßen
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