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Unterschied Gewohnheitsrecht <-> Verkehrssitte?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschied Gewohnheitsrecht <-> Verkehrssitte? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2011, 14:01
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Unterschied Gewohnheitsrecht <-> Verkehrssitte?

Hallo zusammen,

bin neu hier (habe übrigens keinen Vorstellungsthread gefunden?!) und auch noch ein Erstsemester, daher bitte ich schonmal im Voraus um Entschuldigung für meine laienhafte Frage.

Kann mir jemand kurz den Unterschied zwischen Gewohnheitsrecht und Verkehrssitte erklären? Wieso ist Gewohnheitsrecht eine Rechtsquelle und Verkehrssitte nicht?

Danke schonmal und viele Grüße
die Keksin
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 14:31
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AW: Unterschied Gewohnheitsrecht <-> Verkehrssitte?

Die Verkehrssitte ist die tatsächliche Anschauung von bestimmten Bevölkerungskreisen oder Beteiligten, wobei der Schwerpunkt auf der
"tatsächlichen Übung" liegt. Es fehlt aber das Element der "rechtlichen Überzeugung" und auch der "rechtliche Bindungswille", deshalb fehlt es im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht an einer Rechtsnorm. Aus einer bestimmten (tatsächlichen) Verkehrssitte kann sich aber Gewohnheitsrecht entwickeln.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 19:09
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AW: Unterschied Gewohnheitsrecht <-> Verkehrssitte?

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