Dies ist eine Diskussion zu Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten ich bin neu hier in diesem Forum und möchte folgenden Fall zur Diskussion stellen. Käufer A aus Deutschland kauft eine Ware in einem Shop in USA. Webseite und Kommunikation mit dem Verkäufer in den USA sind einwandfrei. Käufer hat hat bereits mehrere Einkäufe in den USA getätigt und ist ohne Zweifel, dass der Verkäufer seriös ist. Käufer A kauft die Ware und bezahlt per Western Union 350 Euro an den Verkäufer.Verkäufer schickt die Ware nicht und antwortet nicht mehr auf erfolgte Mails. Die Frage: "Wie kann der Käufer A aus Deutschland in den USA eine Strafanzeige stellen"? Dem Käufer ist bewußt, das er sein Geld nicht mehr sieht- es ist ihm aber wichtig, dass der Shop sowie der Verkäufer keine weiteren Kunden mehr abzocken kann. Ich bedanke mich im voraus für die Antworten bzw. Ratschläge. Besten Gruß |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten Probieren kann er es zumindest, ob es erfolgreich ist und ob es überhaupt etwas bringen wird, steht auf einem anderen Blatt. Seriöse Händler in des USA arbeiten mit Kreditkarte und Paypal, aber nie mit Western Union... Da würden bei mir immer im Vorfeld die Glocken läuten. Wieso war sich der Käufer vorher so sicher mit dem seriösen Image des Händlers? Denn anscheinend war der Vertrauensvorschuss vollkommen unberechtigt. |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten Hallo, danke für die schnelle Rückinfo. Der Käufer bekam prompt weitere Bilder zugeschickt die in einem guten Hifi- Geschäft gemacht worden sind. Der Verkäufer gab an, mehrere Kunden in Deutschland zu haben und gab eine 100 % Money Back Garantie sowie einen kostenfreien Abholservice an. Es wurde von seiner Seite angeboten eine Teilzahlung zu tätigen und den Rest als Vertrauenvorschuss später nach Erhalt der Ware zu zahlen. Aus heutiger Sicht weiß Käufer A warum. Dennoch bleibt die Frage: "Wie kann Käufer A aus Deutschland eine Anzeige in den USA machen ohne dorthin fliegen zu müssen?" Grüße |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten Zitat:
Und zum Thema Anzeige: Wie erwähnt, was soll das bringen? Glaubt Käufer A wirklich, dass er sein Geld wiedersieht oder andere schützen kann? Oder geht es nur um persönliche Genugtuung und Rache? Selbst wenn es gelingen sollte, dieses Mal den Verkäufer den Shop zu schliessen, macht er morgen unter anderem Namen oder eben ein anderer mit dem gleichen Spielchen weiter. Fazit: Der Aufwand zum Nutzen einer Anzeige ganz zu schweigen vom Erfolg sprechen klar gegen eine Anzeige, wobei mir auch kein Weg bekannt wäre, online aus D eine Anzeige aufzugeben. Allenfalls einen amerikanischen RA nehmen, damit der sich damit auseinandersetzt. Aber billig wird das nicht. |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten Es wird dem wohl so sein. "Dummheit bestraft der liebe Gott sofort" so heißt es in einem Sprichwort. Heute erhielt Käufer A die Information seitens der deutschen Polizei das ein ähnlicher Fall in Russland Erfolg hatte, da die russische Polizei einen so hieß es glaube ich "Rechtshilfe Antrag" bei der deutschen Polizei einreichte. Allerdings hat dieser Deutsche einen Bekannten in Russland der die Anzeige in seinem Namen gestellt hat. Gleiches vermutete Käufer A das dies in USA möglich wäre. Allerdings hat Käufer A keinen Bekannten in den USA. Somit wäre die Möglichkeit nur über das Internet gegeben gewesen. Daher die Frage. Dennoch meinen Dank |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten Wie definiert sich denn Erfolg? Wurde in dem angesprochenen Fall jemand verurteilt und kam tatsächlich hinter Gitter? Halte ich persönlich für unwahrscheinlich. Oder wurde nur die Anzeige aufgenommen und bearbeitet?Und warum ein Rechtshilfe-Ersuchen? Wenn der Fall in Russland passiert ist, warum braucht die russische Polizei dann Rechtshilfe aus Deutschland? Oder sitzt der vermutliche Täter selbst auch in Deutschland? Von daher würde ich auch solche Versprechungen und Erzählungen nicht alzu viel geben, v.a. wenn evtl. die Umstände ganz andere sind. Man kann ja versuchen, bei der dt. Polizei eine Anzeige zu stellen, vll. gibt es ja Wege, dass diese dann per Rechtshilfe-Ersuchen in USA die Anzeige weitergeben? |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten Sorry aber den Fall aus Russland ist nicht bis ins kleinste Detail diskutiert worden. Und nein es lohnt sich für Kaufer A nicht eine Anzeige zu erstatten da es keine Aussicht auf Erfolg hätte. Also lassen wir Käufer A mit der Schande der Dummheit weiter leben. Danke für die Rückinformatioen. |
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| AW: Trotz Bezahlung keine Ware aus den USA erhalten |
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