Dies ist eine Diskussion zu Schwerpunktbereichsausbildung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| nun, ich bin noch keine Juristin, von daher entschuldigt, dass ich hier so "hereinschneie", aber ich dachte, ich frage euch, da ihr da wohl am besten bescheid wisst... Bis zum 1. SExamen muss man ja auch einen Schwerpunktbereich wählen, z.b. Strafrecht... Ist diese Entscheidung, was ma da wählt eine sehr wichtige Entscheidung für die weitere berufliche Laufbahn, oder eher doch nicht? Bzw. wenn mann da eine Richtung wählt, in der man später doch nicht arbeiten möchte, ist das dann (k)ein Beinbruch? Nach welchen Gesichtspunkten hat ihr euren Schwerpunktbereich gewählt? Besten Dank! Jasmin. |
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| AW: Schwerpunktbereichsausbildung Aus meiner Erfahrung ist das nicht so wichtig. Bei uns nennt sich der Schwerpunkt Wahlfachgruppe, und man schreibt 2 von 8 Examensklausuren in diesem Wahlfach. Viele Mitstudenten suchen sich das Wahlfach nach dem Schwierigkeitsgrad aus (oder besser Leichtigkeitsgrad). Im Endeffekt zählen nur die beiden Staatsexamen und ihre jeweilige Gesamtnote.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Schwerpunktbereichsausbildung Ja, ist nicht so wichtig. Du musst z.B. nicht zwingend Staatsanwältin werden wenn du einen strafrechtlichen Schwerpunkt im Studium wählst. Letztlich wird immer nur auf die Examensnote geschaut, nicht auf den Schwerpunkt, den man belegt hat. Ich frage mich eher, warum man einen Schwerpunkt wählen sollte, der mit dem eigentlichen Berufswunsch nichts zu tun hat!? |
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| AW: Schwerpunktbereichsausbildung Nun....der neu eingeführte Schwerpunktbereich unterscheidet sich nachhaltig von der Wahlfachgruppe. Z.B. wird auf dem Examenszeugnis, Diplom oder wie ihr es immer nennen wollt, die Ergebnisse des universitären Examensteiles (=Schwerpunktbereich) separat aufgeführt. Daneben steht auch, welcher Schwerpunkt es war . Und nun bewirb dich mit dem Schwerpunkt "strafrechtliche Sondergebiete" mal bei ner Steuerkanzlei und erkläre denen, dass du schon dein ganzes Leben lang Steuerrecht machen wolltest....
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Schwerpunktbereichsausbildung Dann musste erklären, dass du schon immer Steuerstrafrecht machen wolltest |
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| AW: Schwerpunktbereichsausbildung Zitat:
@Staatsanwalt: Entweder so oder einfach sagen, dass man sich sowieso nicht zwischen Steuerrecht und Strafrecht entscheiden konnte, würfeln musste und so die Wahl auf Strafrecht gefallen ist. |
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| AW: Schwerpunktbereichsausbildung Zitat:
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