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Schule: Klassenfahrt (mehrtägig)

Dies ist eine Diskussion zu Schule: Klassenfahrt (mehrtägig) innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 10:24
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Schule: Klassenfahrt (mehrtägig)

Guten Morgen!

Zitat:
Eine Schülerin oder ein Schüler ist nicht verpflichtet, an einer mehrtägigen außerunterrichtlichen Schulveran-staltung teilzunehmen; die Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen setzt die schriftliche Einverständ-niserklärung der Erziehungsberechtigten voraus.
Quelle: Saarland
Ist es bei dieser gesetzeslage erforderlich, den Forderungen der Lehrkraft nachzugehen und die Nichteilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung zu begründen?

Viele Grüße
bronxy
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2010, 10:39
V.I.P.
 
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AW: Schule: Klassenfahrt (mehrtägig)

Zitat:
Zitat von bronxy Beitrag anzeigen
Ist es bei dieser gesetzeslage erforderlich, den Forderungen der Lehrkraft nachzugehen und die Nichteilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung zu begründen?
Nein. Das Fehlen einer Verpflichtung macht gleichzeitig das Angeben einer Ursache für das Nichtwahrnehmen überflüssig.

Hier will der Lehrer eventuell Druck ausüben - jedenfalls, wenn er nach der Ursache nicht unter vier Augen und bei eienr geeigneten Gelegenheit macht. Das allerdings sollte er tun, falls beispielsweise finanzielle Gründe aus Scham verschwiegen werden sollen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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