Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz statt der Leistung UND Ersatz vergeblicher Aufwendungen? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Schadensersatz statt der Leistung UND Ersatz vergeblicher Aufwendungen? ich schreibe in Kürze mein Abitur und will danach auch Jura studieren. Nun bin ich gerade dabei Recht zu wiederholen. Beim Kapitel "Schadensersatz" habe ich ein Problem. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege. Folgendes Beispiel: K kauft von X einen Wohnwagen für 12.000 -> Kaufvertrag §433 Bei dem Wohnwagen ist der Motor kaputt. X hat von dem Motorschaden gewusst und K vorsätzlich in Unkenntnis gelassen. SE neben der Leistung könnte K z.B. fordern, wenn der Motor explodiert und dabei ein anderes Auto beschädigt wird. SE neben der Leistung bezieht sich also auf Schäden, die durch Nacherfüllung nicht vermieden werden können. Der Motor ist jetzt nicht explodiert, sondern funktioniert einfach nicht. X verweigert die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig. SE statt der Leistung ("kleiner Schadensersatz") würde K bekommen, wenn er den Motor von der Werkstatt W für 2.000 reparieren lassen würde. Dann hätte K einen Anspruch gegenüber X über die 2.000. SE statt der ganzen Leistung ("großer Schdensersatz") könnte K verlangen, wenn er den gleichen Wohnwagen vom Unternehmen U für 15.000 als Deckungskauf erwerben würde. Dann hätte er Anspruch auf die 3.000 Differenz. Bei SE statt der (ganzen) Leistung wird also immer der Mehraufwand verlangt, der notwendig ist, um die erstrebte Leistung (hier: den Wohnwagen) doch zu bekommen. K hat im Vertrauen auf den Erwerb des Wohnwagens einen Dauerstellplatz bei S gemietet, da er sonst keinen Parkplatz für den Wohnwagen hat. Pro Monat kostet der Stellplatz 3.000. K hat eine 3-Monatige Kündigungsfrist für den Stellplatz von S. Nach §284 BGB kann K auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ANSTELLE von SE statt der (ganzen) Leistung fordern. Alle Bedingungen für SE statt der Leistung sind erfüllt. Also kann K den Wohnwagen zurückgeben und von X die 9.000, die er in den 3 Monaten für den Stellplatz zahlt, als "vergebliche Aufwendung" verlangen. Sehe ich das soweit alles richtig? Nun gibt K seinen Wohnwagen bei W (der einzigen Werkstatt im Umkreis von 500km) zur Reparatur in Auftrag. W verlangt für die Reapratur 2.000. Allerdings muss W die Ersatzteile für den Motor erst bestellen. Die Lieferzeit beträgt einen Monat. Die Reparatur wäre ja ein "SE statt der Leistung" ("kleiner SE") im Wert von 2.000. Die Anmietung des Stellplatzes ist jedoch nicht direkt mit dem Wohnwagen verbunden und wird deshalb nicht von "SE neben" oder "SE statt" abgedeckt. Der Stellplatz steht aber einen Monat lang (3.000 Kosten) leer. Das wäre ja eine "vergebliche Aufwendung" nach §284. Also könnte K ja entweder die 2.000 Reparaturkosten ODER die 3.000 Stellplatzkosten verlangen, weil im §284 das Wörtchen "anstelle" steht... Das kann doch nicht sein... Wie kommt K dazu, dass er einen Anspruch auf die ganzen 5.000 gegenüber X hat? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, CISA PS.: Falls ich den Beitrag im falschen Forum gepostet haben sollte, bitte ich einen Moderator, meinen Beitrag zu verschieben. |
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