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Rolf Schmidt - nicht zitierfähig?

Dies ist eine Diskussion zu Rolf Schmidt - nicht zitierfähig? innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 29.09.2011, 08:35
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Rolf Schmidt - nicht zitierfähig?

Hallo,

darf man Rolf Schmidt nun zitieren oder nicht?

Da ich meine Hausarbeit eh komplett nochmal überarbeiten muss (aber fast fertig mal wieder bin) lese ich gerade in einem Buch, dass er nicht zitierfähig ist! Warum? Stimmt das echt?

Mir wurde von der Uni gesagt, dass ich jedes Buch nehmen kann, das ein Professor geschrieben hat! Deswegen habe ich dann alle Bücher angeschaut und alles was nicht von einem Prof kam rausgeschmissen. Bei R.S. stand aber Professor innen. Und jetzt lese ich das....
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 08:47
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AW: Rolf Schmidt - nicht zitierfähig?

Ich hab fürs 1. Examen auch oft in die Schmidts geschaut. Zitiert habe ich ihn auch. Allerdings gibt es wirklich viele, die nichts von diesen Büchern halten. Angeblich wären grobe Fehler enthalten. Naja, so tief bin ich scheinbar nicht eingestiegen, als dass mir diese aufgefallen wären.

Es könnte schlicht passieren, dass mit derartigen Zitierungen der Korrektor ungnädig gestimmt wird. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass man mit Schmidt auch 14 Punkte in einer Strafrechtshausarbeit bekommen kann.

Zitierunfähig sollten diese Bücher jedenfalls nicht sein. Abneigungen des Korrektors sind aber möglich.
__________________
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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Alt 03.10.2011, 16:46
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AW: Rolf Schmidt - nicht zitierfähig?

Hi,

zu meiner Zeit galten die Bücher des Rolf Schmidt Verlages als nicht zitierfähiig. Sie galten ebenso wie die Bücher von Alpmann Schmidt, Hemmer, Niederle und Co. als Skripten.

Zu jener Zeit führte der Inhaber des Verlages aber noch nicht den Titel "Prof. Dr. iur.". Nachdem die meisten Bücher jedoch nicht von dem Herrn Schmidt verfasst selbst worden sind, sind sie wahrscheinlich auch weiterhin nicht zitierfähig.

Ein kurzer Abstecher in die Professur sollte Klarheit bringen.

Ansonsten schadet es nicht auf die zahlreichen Fußnoten zurückzugreifen, nachdem man diese jeweils auf ihren Inhalt und ihre Fundstelle überprüft hat.

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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