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Richtige Benennung von Zeugen in Anklageschriften

Dies ist eine Diskussion zu Richtige Benennung von Zeugen in Anklageschriften innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum

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Alt 12.07.2008, 10:46
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Richtige Benennung von Zeugen in Anklageschriften

Hallo.
Wie die Überschrift schon sagt habe ich eine allgemeine Frage zu Beweismitteln bei Anklageschriften.
Mal angenommen eine Behörde gibt bei ihrer Anzeige an, dass sie die "zuständige Fachkraft des für die Beschuldigte zuständigen Leistungsteams (Team XY)" als Zeugen benennt, wäre dann die Benennung ebenso zu formulieren, wenn aus den Akten erkennbar ist, dass es mehrere Sachbearbeiter waren? Oder sollte die Staatsanwaltschaft sich einfach einen von den Sachbearbeitern aussuchen, die mit der Beschuldigten einen Schiftverkehr hatten und diesen dann als Zeugen benennen?




Bei einem zweiten Zeugen würde es darum gehen, dass dieser eine Kündigung bestätigt. Wen müsste die StA da benennen, wenn sie nur Briefe von dem Unternehmen hat, die von ein und der selben Person unterschrieben wurde, die vermutlich die Sekräterin ist. Könnte die StA sie trotzdem als Zeugen benennen, zumal sie ja nicht diejenige sein wird, die die Kündigung ausgesprochen hat?
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