Dies ist eine Diskussion zu Rechtsschutzversicherung vortlaufende/gegenwärtige Angelegenheiten innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Rechtsschutzversicherung vortlaufende/gegenwärtige Angelegenheiten 1.)Mr X hat derzeit nach der Trennung von Frau Y (nicht verheiratet jedoch 1 Kind und gemeinsames/geteieltes Sorgerecht) bald oder in naher Zukunft würde Mr X gerne Verfahren einleiten, wie zb. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht usw. es besteht noch kein Gerichtliches Verfahren, sondern nur Jugendamtlich. zu 1.) Greift die neu abgeschlossene Rechtsschutz bei noch nicht entstandenen, aber folgenden Rechtsfragen? Oder da die Trennung in der Vergangenheit liegt garnicht? 2.)Mr X hat Frau Y Geld geliehen mit Nachweis, dies würde er gerne in naher Zukunft von Frau Y über die Rechtsschutz zurück verlangen. zu 2.) auch hier die Frage... ja oder nein da Geldleihe in der Vergangenheit liegt? vielen Dank schon einmal, Grüße Geändert von ind3x (08.09.2011 um 09:12 Uhr). |
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| AW: Rechtsschutzversicherung vortlaufende/gegenwärtige Angelegenheiten Zitat:
VN hätte erstens das Geld frühestens drei Monate nach Abschluss der Versicherung verleihen dürfen und, noch wichtiger, zweitens kann er mit Hilfe der RS-Versicherung nicht gegen eine im gleichen Vertrag mitversicherte Person tätig werden... ![]() |
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| AW: Rechtsschutzversicherung vortlaufende/gegenwärtige Angelegenheiten bedauerlicher ist es so, wie Tiger gesagt hat... insofern es nur um die Beratung ginge und der VN bei seiner Rechtsschutz - wie die meisten Leute- eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € hätte, wäre er vermutlich ohnehin auf dem Großteil der Kosten sitzengeblieben.... also dann liebe Grüße Siobhan post scriptum: so kostspielig -wie ofmals behauptet- sind Anwälte übrigens nicht... |
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