Dies ist eine Diskussion zu Rechtsberatung innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Rechtsberatung Ich sitze gerade vor folgendem Problem und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Person X, als Jurastudent für gewöhnlich immer knapp bei Kasse, sucht sich einen Job, um in den Semesterferien sein Konto zu füllen. Schnell findet X eine Firma, die ihn für eine gewisse Zeit einstellt und ihn auf Grund seiner bereits im Studium erworbenen Fähigkeiten bittet, Arbeitsverträge, Mahnungen, Abmahnungen, Kündigungen u.Ä. zu erstellen. Dazu würde ich gerne wissen: 1. § 1 I RBerG verbietet "Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten". Kann man von "fremden Rechtsangelegenheiten" sprechen, wenn Student X in dieser Firma angestellt ist und für derartige Aufgaben zuständig ist, oder liegen in einem solchen Fall "eigene" Rechtsangelegenheiten vor? 2. Da Student X ein äußerst fleißiger und motivierter Mitarbeiter ist, möchte sich die Geschäftsleitung der Firma mit einem Arbeitszeugnis revanchieren. Welche der oben genannten Tätigkeiten dürften denn in einem Arbeitszeugnis aufgeführt werden, ohne dass ein Verstoß gegen das RBerG oder andere Vorschriften vorliegt. 3. Da die Firma sehr mit dem Student X zufrieden war bietet Sie ihm ferner an, ihn als "freien Mitarbeiter für Bürotätigkeiten mit juristischem Hintergrund" einzustellen und ihm bei Bedarf E-Mails mit Aufträgen zu senden, die dieser dann bearbeiten und zurücksenden soll. Verstößt diese Tätigkeit gegen das RBerG oder andere Vorschriften? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Steffen Geändert von SteffenW (02.10.2010 um 23:32 Uhr). |
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| AW: Rechtsberatung hi, ich seh bei dem ganzen keine unerlaubte rechtsberatung. jeder kann mahnungen oder kündigungen oder verträge verfassen. dazu braucht man keinen juristen, dass kann auch ein gewöhnlicher gärtner machen oder ein kaufmann aus der personalabteilung... null problemo |
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| AW: Rechtsberatung Vielen Dank für die Antwort. Mittlerweile ist folgende Zusatzfrage aufgekommen: Student X ist immer noch als freier Mitarbeiter (s.o.) bei der Firma beschäftigt. Diese Firma wurde von einem ehem. Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht verklagt. Jetzt soll Student X der Ladung zur Güteverhandlung, freilich nicht als Rechtsvertreter, sondern als Mitarbeiter folgen. Ist das im Rahmen des Rechtsberatungsverbotes ebenfalls noch unbedenklich? Liebe Grüße Steffen |
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