Dies ist eine Diskussion zu probleme mit der polizei in der schweiz innerhalb des Forums Allgemeines Juristenforum
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| Folgendes problem. zwei personen sind auf der lenzerheide im urlaub und waren auf dem zugefrorenen see dort kiten ( man lässt sich von einer lenkmatte auf skiern bei wind ziehen) die beiden sind an einem schild das fussgänger verboten zeigt http://img694.imageshack.us/img694/...1020990n.th.jpg ( das gleiche schild befindet sich an den anfängen der langlaufloipe) http://img683.imageshack.us/img683/1424/p1020987.jpg mit skiern auf den see gegangen ( von diesen schildern gibt es vlt 5 stück auf 4 km uferumrandung.) , nachdem sie sich sicher waren das das eis sie tragen würde, selbst bei springen mit schuhen fingen sie an zu kiten. So nach ca . 1 stunde, besten windes und kiten, merkten sie am seerand die polizei. auf zeichen fuhren sie zu ihnen, dort wurde ihnen gesagt das sie leichtsinnig seien und es verboten ist auf den see zu gehen , da er gesperrt ist ( angeblich zu dünnes Eis). Zudem würden sie spuren auf dem see hinterlassen, die andere veranlassen würde auch auf dem see zu gehen und sie seien dann mitschuldig wenn was passieren würde. Ein personalausweis wurde sichergestellt und ein termin auf dem revier mit ihnen vereinbart. Vor Ort wurde schon nach deren Auto gefragt und auch gefragt ob man eine dicke geldbörse dabei hätte. Als sie dort waren sollten sie 100 franken für den polizeieinsatz zahlen und wurden nicht mal verwarnt oder sonstiges, sondern wurden nur zur kasse gebeten. Unterschreiben mussten sie nichts. als beleg wurde ein kleiner zettel gegeben, wo nur drauf stand das man 100 franken gezahlt hat. Nun zu den fragen: In wie weit ist das schild (fußgänger verboten) für skifahrer relevant? Reichen 5 schilder auf 2.5km aus um einen see als gesperrt zu markieren ? In wie weit ist die polizei berächtigt sie von dort zu schicken? Darf die Polizei sie für den einsatz belangen, wenn ja wie hoch darf die gebühr sein? Kann man irgendwie gegen diesen beschluss der polizisten , der 100 euro , einspruch erheben. muss die gemeinde nicht für sowas haften, wenn nicht ersichtlich ist das der see gesperrt ist und man leute von dort wegschickt? Endweder sollen sie den see so kennzeichen , das jeder direkt sieht das er gesperrt ist oder man kann auf eigene gefahr drauf. selbst an einem kinderspielplatz sind keinerlei absperrungen zu guter letzt wurde der see 2 tage nach der aktion von den behörden freigegeben -.- Danke im voraus. |
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz Hier dürfte sich niemand im Schweizer Recht auskennen.bv
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz hm nen scheizer forum hab ich nicht gefunden das viele user hat -.- |
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz So hast Du überhaupt eines gefunden? Welches? Ganz ohne Gewähr: Die Polizei scheint mir grundsätzlich recht zu haben. Der See war ja gesperrt, dass er später wieder geöffnet wurde, spielt keine Rolle. Diese Vorgehensweise, gleich 100 CHF abzukassieren, entspricht zwar sämtlichen Klischees über die Schweizer (sicher hätten die Polizisten auch Kreditkarten wie Visa und American Express angenommen? ), erscheint mir aber etwas suspekt.Ciao, Domingo
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz hm gesperrt war er wohl, aber wenn man nur 5 schilder aufstellt, die zudem nicht offensichtlich sind, müsste doch die gemeinde deen einsatz zahlen oder? zumal wir nix von ner ordnungswiedrigkeit oder sonsitges geredet wurde. nur der polizeieinsatz, den der polizist wohl aus willkür auf 100 franken schätzte -.- hat sonst wer nen tipp , wo ich sonst nachfragen kann? |
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz wie sähe es denn nach deutschem recht aus ? reicht das schild http://img710.imageshack.us/i/p1020990.jpg/ auf 4 km uferumrandung aus um einen see zu sperren? |
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz In D könnte man nur ein Ordnungsgeld verhängen, gegen das der Betroffene Einspruch einlegen kann.
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz Zitat:
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| AW: probleme mit der polizei in der schweiz Nach welcher Rechtsgrundlage? Hab noch nie gehört, dass das Herbeiwinken durch Polizeibeamte, die Feststellung der Personalien und die Fahrt zum Revier jemandem in Rechnung gestellt worden seien.
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